Litauen hat Aktien und Immobilien eines Energieunternehmens mit Verbindungen zum russischen Staatskonzern Inter RAO eingefroren. Die Begründung führte bis zu Wladimir Putin: Die litauischen Behörden gingen davon aus, dass der Kremlchef über die russischen Eigentümer letztlich auch Einfluss auf das Unternehmen ausüben könnte. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippt nun einen entscheidenden Teil dieser Argumentation.In einem Urteil vom 3. September stellt der EuGH klar: Putins weitreichende politische Macht allein beweist noch nicht, dass er ein bestimmtes Unternehmen tatsächlich kontrolliert. Dafür braucht es objektive und hinreichend belastbare Belege. Das Urteil liegt der Berliner Zeitung vor und könnte über den konkreten Streit hinaus für die Anwendung europäischer Russland-Sanktionen relevant werden.