PfadnavigationHomePolitikDeutschlandSeit 2025Bundesland charterte 15 Flugzeuge für Abschiebungen von 130 MigrantenVeröffentlicht am 01.09.2026Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr für die Rückführung von 130 Migranten 15 Flugzeuge gechartert. Die Flüge erfolgten laut Ministerium nach Vorschriften der Zielstaaten, die meist nur wenige Personen pro Flug zulassen.Im vergangenen Jahr hat NRW für Rückführungen 15 Flugzeuge gechartert, schob dabei aber nur 130 Migranten ab. Das zuständige Ministerium verweist auf Vorgaben der Zielstaaten.GoogleKlicken Sie hier, um sich Artikel von WELT in der Google-Suche bevorzugt anzeigen zu lassen.Jetzt aktivierenDas Land NRW hat seit 2025 insgesamt 15 Mal Flugzeuge gechartert, um insgesamt 130 Migranten abzuschieben. Das teilte das Flüchtlingsministerium in Düsseldorf auf dpa-Anfrage mit. Der erste Abschiebeflug dieser Art hatte vor anderthalb Jahren für Aufsehen gesorgt.Damals waren vier syrische und drei afghanische Männer nach Sofia in Bulgarien geflogen worden. NRW hatte dafür einen kompletten Airbus gemietet, in dem außer den Flüchtlingen nur Begleitpersonal und Besatzung mitgereist waren. Die Flüge, die danach stattfanden, wurden bis heute nicht bekannt.Lesen Sie auchLaut Flüchtlingsministerium handelte es sich bei allen Flügen um Rückführungen in andere EU-Staaten im Rahmen des „Dublin-Systems“. Die Menschen wurden also dorthin abgeschoben, wo sie bei ihrer Ankunft erstmals registriert wurden.Dass auch bei den Flügen nach der ersten Chartermaßnahme jeweils nur wenige Migranten an Bord waren, liegt laut Ministerium an Vorgaben der Zielstaaten. Diese würden häufig höchstens zehn Personen pro Flug erlauben. „NRW kann diesbezüglich keinen Einfluss nehmen und ist an die Vorgaben entsprechend gebunden“, so eine Sprecherin des Flüchtlingsministeriums.dpa/lay
Migration: NRW charterte 15 Flugzeuge für 130 Abschiebungen - WELT
Im vergangenen Jahr hat NRW für Rückführungen 15 Flugzeuge gechartert, schob dabei aber nur 130 Migranten ab. Das zuständige Ministerium verweist auf Vorgaben der Zielstaaten.






