Für den Mord an seiner achtjährigen Tochter ist ein 59-Jähriger vor dem Landgericht Freiburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann das Mädchen im Oktober vergangenen Jahres in der Wohnung seiner früheren Partnerin in Bollschweil (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) in seine Gewalt brachte und brutal tötete. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.Warum der Angeklagte die Tat beging, blieb unklar. Laut Gericht hat der Deutsche am Tag der Tat von seiner früheren Partnerin verlangt, das gemeinsame Kind zu sehen – was sie wegen eines anstehenden Ausflugs ablehnte. Daraufhin begab er sich zum Haus der Frau, die Achtjährige öffnete ihm die Tür.Der Fall nahm einen ungewöhnlichen Verlauf: Ein erstes psychiatrisches Gutachten hatte ergeben, dass der Mann während der Tat schuldunfähig gewesen sein soll – er leide unter paranoider Schizophrenie und Wahnvorstellungen. Das Verfahren startete deshalb zunächst als Sicherungsverfahren mit dem Ziel einer Unterbringung in der forensischen Psychiatrie. Ein zweiter Gutachter kam jedoch zu einem anderen Schluss und verneinte die Schuldunfähigkeit – woraufhin das Verfahren in ein reguläres Strafverfahren umgewandelt wurde.
Achtjährige Tochter in Bollschweil ermordet – Lebenslange Haft für Vater
Ein Gericht in Freiburg hat einen Mann zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte sein achtjähriges Kind auf brutale Weise getötet – und war zunächst als schuldunfähig eingestuft worden.








