Nach Gewaltvorwürfen gegen ihn hat TV- und YouTube-Star Jean Pierre Kraemer (45) angekündigt, eine Auszeit zu nehmen. Er wolle „unmittelbar eine Therapie beginnen“, um an sich zu arbeiten, schrieb Kraemer auf Instagram. Sein Privatmuseum und ein gastronomischer Betrieb in Dortmund sollen „bis auf Weiteres“ geöffnet bleiben.Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden. Externen Inhalt anzeigen Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können. Am Freitag waren Kraemers Museum und Gastronomie nach Drohungen vorübergehend geschlossen worden. Es habe sich um eine Entscheidung der Mitarbeiter gehandelt, sagte ein Polizeisprecher in Dortmund.Konkrete Hinweise auf eine akute Gefahr habe es nicht gegeben. Die Besucher seien nach draußen begleitet worden. Die Polizei habe Ermittlungen eingeleitet, um den oder die Absender der Drohungen ausfindig zu machen.Den Drohungen waren Berichte der „Ruhr-Nachrichten“ und der „Bild“ über einen Einsatz im Privathaus des 45-Jährigen („Die PS-Profis“) vorangegangen.Kraemer soll seine Frau geschlagen haben, wie die „Bild“ berichtet. Dieser nahm dazu in einem YouTube-Video Stellung. Darin räumte er einen Teil der Vorwürfe ein und gab zu, seiner Frau im Streit die Kette vom Hals gerissen und sie mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen zu haben. „Man schlägt keine Frauen, das ist auch richtig, das war nicht in Ordnung von mir“, sagte Kraemer in dem Video.Die Polizei bestätigte lediglich einen Einsatz Ende Juli und verwies auf die Staatsanwaltschaft Dortmund, die in der Sache ein Ermittlungsverfahren geführt habe. Die Staatsanwaltschaft war für eine Auskunft in der Sache zunächst nicht zu erreichen. (Tsp, dpa)