Im Prozess um die Tötung von Amy Lopez im Jahr 1994 in Koblenz haben alle Beteiligten eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Außerdem solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Zum Auftakt in der vergangenen Woche hatte der heute 81 Jahre alte Angeklagte Hans S. die Tat vollumfänglich eingeräumt.Der Staatsanwalt wiederholte in seinem Plädoyer im Grunde die Anklage, die er am ersten Verhandlungstag verlesen hatte. Demnach wurde die 24 Jahre alte Studentin Amy Lopez am Morgen des 26. Septembers 1994 ein Zufallsopfer des damals 49 Jahre alten, bereits mehrfach wegen schwerer Sexualdelikte verurteilten Hans S. Er hegte an diesem Morgen Vergewaltigungsphantasien und steckte sich Handschellen und ein Messer ein, als er das Haus verließ. Die junge Touristin fiel ihm bereits in der Innenstadt auf, wo sie mit einem großen Rucksack in einen Bus Richtung der Festung Ehrenbreitstein stieg. Auf seinem Rad fuhr S. zur Festung und fing Lopez dort auf dem Felsenweg ab, der hoch zur Festungsanlage führt.Er sprach sie laut Anklage an, fragte, wohin sie gehe. Sie nannte arglos die Jugendherberge, in der sie übernachten wollte. S. gab vor, ihr eine Abkürzung zu zeigen und führte sie in ein abgelegenes Nebengebäude. Von hinten legte er ihr Handschellen an, zog zunächst ihr, dann sich selbst Hose und Unterhose herunter.Hier wurde vor mehr als 30 Jahren die amerikanische Touristin Amy Lopez tot aufgefunden.Picture AllianceDa er keine Erektion bekam, drang er mit den Fingern in ihre Vagina ein. Sie wehrte sich körperlich und verbal, er zog sein Messer und stach insgesamt neunmal auf ihren Oberkörper ein. Zudem strangulierte er ihren Hals und fügte ihr am Kopf stumpfe Verletzungen mit einem Stein zu. Dann verließ er den Tatort und warf unter anderem Lopez’ Unterhose in den Rhein. Kurz darauf entdeckten spielende Kinder den Leichnam.Angeklagter laut Sachverständigem voll schuldfähigAls Todesursache stellte die Rechtsmedizin „Verblutung nach innen“ fest. Zudem wies sie nach, dass S. auch nach Eintritt des Todes die Vagina seines Opfers manipulierte.„An der Beweisführung bestehen keinerlei Zweifel“, sagte der Staatsanwalt, der die Mordmerkmale der Heimtücke und der Befriedigung des Geschlechtstriebs als gegeben ansieht und eine lebenslange Freiheitsstrafe forderte. In seinem Plädoyer berief er sich auf den Bericht des psychiatrisch-forensischen Sachverständigen, der mit dem Angeklagten über die Tat gesprochen hatte und ihm bescheinigte, zurechnungsfähig und damit vollumfänglich schuldfähig zu sein.Sie wollte Medizin studieren: Amy LopezPolizei KoblenzDie Nebenklagevertreter von Vater und Bruder von Amy Lopez schlossen sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Der Anwalt des Bruders Walter Rimbau sagte, S. sei „geradezu auf die Jagd gegangen“ an diesem Septembermorgen 1994. Zudem kritisierte er, „alleine aus Anstand“ hätte er erwartet, vom Angeklagten einen Satz der Reue oder des Bedauerns über seine Tat zu vernehmen.Die Anwältin von Amy Lopez’ Vater Robert Rimbau verlas danach berührende Worte ihres Mandanten über seine Tochter. Nach dem Tod seiner Ehefrau hatte Robert Rimbau seine damals 13 Jahre alte Tochter und den drei Jahre älteren Sohn allein aufgezogen. Die Reise nach Europa war ein Geschenk an Amy Lopez gewesen, die danach ihr Studium weiterführen wollte und Medizin gewählt hatte. Der gläubige Katholik ließ mitteilen, sie hätten all die Jahre gebetet, dass es keine weiteren Opfer geben werde, und dankte den Ermittlungsbehörden für ihre Beharrlichkeit.„Er steht gerade für seine Tat“Der Verteidiger des Angeklagten hielt es zum Abschluss des nicht einmal einstündigen Prozesstages kurz. Er sagte, sein Mandant habe die Tat gestanden. „Er steht gerade für seine Tat.“ Auf den zuvor vorgetragenen Vorwurf der Nebenklage entgegnete er, er habe S. geraten, sich nicht zu entschuldigen, denn: „Für einen Mord kann man sich nicht entschuldigen.“Auch die Feststellung der Schwere der Schuld unterstütze er, hierauf komme es im Grunde jedoch nicht an. Sein Mandant könne frühestens nach 15 Jahren einen Antrag auf Freilassung stellen. Dann wäre er 96. Zum Prozessbeginn hatte der Verteidiger gesagt, es sei gut möglich, dass Hans S. im Gefängnis sterbe. Dieser sagte auf die Frage des Vorsitzenden Richter nach seinem letzten Wort: „Ich schließe mich den Worten meines Verteidigers an.“Das Urteil wird am Freitag verkündet. Vater und Bruder von Amy Lopez haben angekündigt, im Gerichtssaal dabei zu sein.
Mord an Amy Lopez: Plädoyers im Prozess gegen Hans S.
1994 soll Hans S. die Amerikanerin Amy Lopez in Koblenz ermordet haben. Nun wurden im Prozess gegen den 81 Jahre alten Angeklagten die Plädoyers gesprochen. Selbst sein Verteidiger fordert eine Verurteilung wegen Mordes.












