Marcus Reif gehört zu den Menschen, die sofort den Businessdress gegen den Schutzanzug tauschen, wenn es einen Alarm gibt. Der Mann, der als Head of People Partner, also Personalchef, beim Technologiekonzern Fujitsu in Frankfurt arbeitet, ist auch Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr Flörsheim. Für ihn ist klar: „Mitarbeitende in der freiwilligen Feuerwehr sind für Unternehmen kein Risiko, sondern ein Gewinn – engagierte, verantwortungsbewusste Menschen, die im Ernstfall für uns alle einstehen.“Das sieht man nach Angaben von Sabine Prößl, Rechtsexpertin bei der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), in vielen Unternehmen so. Allerdings gebe es angesichts der aktuell häufigeren Einsätze auch in Hessen vermehrt Anfragen zu diesem Thema aus den Unternehmen, die sich auch auf Mitglieder des Technischen Hilfswerks sowie andere Organisationen im Katastrophenschutz und ebenso Reservisten der Bundeswehr bezögen.Die Rechtslage sei klar, sagt Prößl: Wer zum Einsatz müsse, habe einen Anspruch auf Freistellung. Im Fall der freiwilligen Feuerwehrleute und Katastrophenschützer erhielten die Beschäftigten unverändert ihren Lohn vom Arbeitgeber, und der könne ihn dann von der Kommune zurückfordern.Eine organisatorische HerausforderungDie gesetzlichen Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass daraus für Betriebe kein wirtschaftlicher Nachteil entsteht, hebt auch Ehrenamtler Reif hervor und fügt hinzu: „Natürlich ist es in diesen Zeiten durch Arbeitskomprimierung eine Herausforderung.“ Prößl sagt dazu, dass gelegentlich Schichtpläne geändert werden müssten, kenne man ja von Krankheitsfällen – die meisten Unternehmen seien darauf vorbereitet. Bedenken müsse man allerdings auch, dass jemand, der in der Nacht zum Feuerwehreinsatz gerufen worden sei, seine Ruhezeiten einhalten müsse und nicht gleich in der Früh zur Arbeit gehen könne.Bei dem Großeinsatz im Wald von Rodenbach im Main-Kinzig-Kreis, wo drei an unterschiedlichen Stellen entfachte Feuer am 10. August eine Fläche von mehr als 50 Hektar erfassten, waren auch Mitarbeiter des Evonik-Standorts in Hanau im Einsatz. Sie hätten sich aber außerhalb ihrer Arbeitszeit an den Löscharbeiten beteiligt, teilte eine Unternehmenssprecherin auf Anfrage mit.Grundsätzlich stelle natürlich auch Evonik die Feuerwehrleute unter den Beschäftigten für Einsätze frei. Bei Mitarbeitern aus der Verwaltung oder Laboren müsse in der Regel nicht sofort jemand anders die Arbeit übernehmen, in der Produktion sehe das etwas anders aus: Dort gebe es „in manchen Arbeitsbereichen eine fest vorgeschriebene Zahl von Mitarbeitern, da muss dann im Einzelfall geschaut werden, ob jemand anders ad hoc einspringen kann“.Wenn – wie bei dem Großeinsatz in Rodenbach – freiwillige Feuerwehrleute auch aus anderen Kommunen und Kreisen aushelfen, müssen deren Arbeitgeber nicht befürchten, dass ihnen der fortgezahlte Lohn am Ende nicht erstattet wird. Auch für überörtliche Einsätze gebe es Regeln, heißt es beim Landesfeuerwehrverband: Der private Arbeitgeber richte seinen Erstattungsantrag an die Heimatkommune der Einsatzkraft. Die könne dann wiederum eine Erstattung von der unterstützten Kommune verlangen. „Der Anspruch des Arbeitgebers wird durch diese kommunale Abrechnung nicht berührt.“Ob die Freistellung freiwilliger Feuerwehrleute durch Unternehmen überall reibungslos funktioniere, lasse sich „nicht pauschal beantworten“, schreibt der Verband weiter. Erhebungen dazu gebe es nicht. Klar sei aber: „Kurzfristige Ausfälle, wiederholte Alarmierungen und mehrtägige Einsätze können Arbeitgeber und Belegschaften vor organisatorische Herausforderungen stellen. Aufgaben müssen kurzfristig neu verteilt und zusätzliche Belastungen im Team aufgefangen werden.“ Der Landesfeuerverband setze sich deshalb für eine stärkere Aufklärung und Sensibilisierung in den Betrieben ein. „Allen Unternehmen sowie den Kolleginnen und Kollegen, die dieses Ehrenamt mittragen, gilt unser ausdrücklicher Dank“, hebt Verbandspräsident Norbert Fischer hervor.VhU-Rechtsexpertin Prößl ist überzeugt: Bei der Feuerwehr oder als Katastrophenschützer engagierte Beschäftigte müssten nicht befürchten, beim Arbeitgeber auf Ablehnung zu stoßen. Vielmehr seien viele Unternehmen froh darüber, denn gerade in ländlichen Regionen seien auch sie darauf angewiesen, dass die freiwillige Feuerwehr zur Stelle sei, wenn es einen Zwischenfall gebe. Zudem sähen die meisten es als gesellschaftlich wichtig an. Marcus Reif formuliert es so: „Ein Gemeinwesen funktioniert nur, wenn alle ihren Beitrag leisten: die Ehrenamtlichen sowie die Arbeitgeber.“