Das Landgericht Essen hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Bettina Michel, die Tochter des verstorbenen Fußballmanagers Rudi Assauer, und dessen langjährige Privatsekretärin Sabine Söldner abgelehnt. Auch ein Bekannter Assauers muss sich nicht vor Gericht verantworten. Das geht aus einem Beschluss hervor, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt und an den Anwalt der Privatsekretärin, ging.
Vorwurf: Verkauf von zwei Immobilien mit ungültiger VollmachtDie Staatsanwaltschaft warf den Angeschuldigten vor, zu Lebzeiten Assauers zwei seiner Immobilien verkauft zu haben, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein. Dafür sollen sie eine ungültige Generalvollmacht aus dem Jahr 2012 vorgelegt haben. Ihnen soll bewusst gewesen sein, dass Assauer wegen seiner Erkrankung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geschäftsfähig gewesen sei. Insgesamt ging es um 767.080 Euro.
Gegen Michel erhob die Staatsanwaltschaft zudem den Vorwurf, falsche Angaben an Eides statt gemacht zu haben. Über diesen Vorwurf entschied das Landgericht nicht, weil es sich dafür örtlich nicht zuständig sah.Assauer war von 1981 bis 1986 sowie von 1993 bis 2006 Manager des Fußballclubs Schalke 04 und prägte jahrelang die Bundesliga. Er starb am 6. Februar 2019 im Alter von 74 Jahren nach langer Alzheimer-Erkrankung in Herten. Um sein Erbe stritten die Hinterbliebenen vor Gerichten.






