Die geplante Absetzung des deutsch-rumänischen Bürgermeisters von Timișoara (Temeschwar), Dominic Fritz, hat zu einer Intervention auf europäischer Ebene geführt. So forderten die Fraktionsvorsitzenden der Christdemokraten und der Liberalen im Europäischen Parlament die Präsidentin der EU-Kommission auf, dem Land Wiederaufbaumittel in Höhe von 770 Millionen Euro zu verweigern, sollte der liberale Politiker abgesetzt werden. In einem der F.A.Z. vorliegenden Brief von Montag verwiesen sie auf gravierende Verstöße gegen europäisches Recht.„Unter dem Vorwand, einen Reformmeilenstein für die Aufbau- und Resilienzfazilität zu erfüllen, hat das rumänische Parlament eine Maßnahme eingeführt, die unmittelbar gegen das Unionsrecht verstößt und einen schwerwiegenden Rückschlag für die Rechtsstaatlichkeit in Rumänien darstellt“, schrieben der CSU-Politiker Manfred Weber und die französische Liberale Valérie Hayer am Montag Ursula von der Leyen. Sie bezogen sich auf ein Gesetz zur Integrität von Amtsträgern, das Anfang August mit einer Mehrheit von Sozialdemokraten und Nationalisten im rumänischen Parlament beschlossen worden war. Es sieht die rückwirkende Enthebung von Amtspersonen vor, die eines Interessenkonflikts für schuldig befunden wurden.Bestraft für ein Projekt seines VorgängersWeber und Hayer halten dies für rechtswidrig und sehen darin einen gezielten politischen Angriff auf Fritz. „Gesetze dürfen nur für die Zukunft gelten, und eine Person, die bereits vor Gericht gestellt und bestraft wurde, darf nicht rückwirkend einer zusätzlichen Strafe unterzogen werden“, schreiben sie. Fritz war wegen eines Verfahrensfehlers im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan, den sein Vorgänger erstellt hatte, mit einer Gehaltskürzung und einem Entzug seines passiven Wahlrechts nach Ende seiner regulären Amtszeit im Jahr 2028 bestraft worden.Die beiden Fraktionsvorsitzenden sehen die EU-Kommission in der Pflicht, weil Fritz als deutscher Staatsangehöriger 2024 wiedergewählt wurde, und zwar auf Grundlage des in den EU-Verträgen verbürgten passiven Wahlrechts für EU-Bürger bei Kommunalwahlen. Zudem will Rumänien mit dem Gesetz eine Auflage der EU-Kommission einlösen, um an noch ausstehende Wiederaufbaumittel zu gelangen. Staatspräsident Nicușor Dan hat es wegen rechtlicher Bedenken noch nicht ausgefertigt.