Quelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland
25. August 2026, 11:31 Uhr
Das Land muss Schmerzensgeld an Polizisten nach der Amokfahrt nicht übernehmen (Archivbild)
© Harald Tittel/dpa
Das Land Rheinland-Pfalz ist nicht verpflichtet, den Anspruch eines Polizeibeamten auf 10.000 Euro Schmerzensgeld gegen den Verursacher der Amokfahrt in Trier zu übernehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden und damit die Klage des Polizisten auf «Erfüllungsübernahme» abgewiesen (7 K 1111/26.TR).






