Quelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland

25. August 2026, 11:31 Uhr

Das Land muss Schmerzensgeld an Polizisten nach der Amokfahrt nicht übernehmen (Archivbild)

© Harald Tittel/​dpa

Das Land Rheinland-Pfalz ist nicht verpflichtet, den Anspruch eines Polizeibeamten auf 10.000 Euro Schmerzensgeld gegen den Verursacher der Amokfahrt in Trier zu übernehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden und damit die Klage des Polizisten auf «Erfüllungsübernahme» abgewiesen (7 K 1111/26.TR).