PfadnavigationHomePanoramaBayern„Das ist eine Frechheit“ – Polizei wehrt sich nach Schüssen auf 14-Jährigen gegen Rassismus-VorwurfStand: 07:39 UhrLesedauer: 3 MinutenMenschen in München demonstrieren gegen PolizeigewaltQuelle: A9999/Michael Faulhaber/dpaPolizisten schießen einen 14‑jährigen Asylbewerber nieder, der mit einer Waffe in der Öffentlichkeit hantiert. Nach dem Einsatz werden Rassismus-Vorwürfe laut. Die Gewerkschaft der Polizei lässt diese „Unterstellung fassungslos zurück“.Nach dem Polizeischuss auf einen 14-Jährigen in München hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Bayern Rassismus-Vorwürfe zurückgewiesen und vor einer Vorverurteilung der Einsatzkräfte gewarnt. Ein Schusswaffengebrauch sei eine der schlimmsten Einsatzsituationen für Polizeibeamte, erläuterte der Landesverband.Der Schüler mit türkischer Staatsangehörigkeit und kurdischer Abstammung war im Stadtteil Schwabing mit einer echt wirkenden Softair-Pistole unterwegs, als ein Beamter auf ihn schoss. Am Wochenende hatten rund hundert Menschen demonstriert und der Polizei dabei Rassismus vorgeworfen.Der GdP-Landesvorsitzende Florian Leitner widersprach. „Diese Unterstellung lässt mich fassungslos zurück und ist eine Frechheit! Herkunft oder Nationalität eines Täters sind in einer lebensbedrohlichen Einsatzlage völlig unerheblich.“Lesen Sie auchDass hier ein 14-Jähriger getroffen worden sei, mache den Fall besonders tragisch. Aber: „Eine täuschend echt aussehende Softair- oder Anscheinswaffe ist in einer dynamischen Einsatzlage nicht von einer scharfen Schusswaffe zu unterscheiden. Unsere Kollegen können nicht erst abwarten, ob tatsächlich geschossen wird. Dann ist es zu spät“, sagte Leitner. „Wer hier der Polizei Rassismus unterstellt, verdreht die Realität. Oder – viel beschämender – nutzt die Situation, um einen wie auch immer gearteten Vorteil aus diesem tragischen Ereignis zu ziehen.“Jeder polizeiliche Schusswaffengebrauch müsse umfassend und unabhängig untersucht werden. Auch in diesem Fall sei das Ergebnis abzuwarten.Jugendlicher hatte täuschend echt aussehende WaffeLaut Polizei soll der Schüler aus dem Landkreis Miesbach, der in Begleitung eines etwa gleichaltrigen Mädchens war, auf öffentlicher Straße mit der Pistole hantiert haben. Als Zivilbeamte ihn aufgefordert hätten, die Waffe fallen zu lassen, habe er sich mit dieser in der Hand zu den Polizisten umgedreht. Daraufhin habe ein Beamter geschossen. Der Jugendliche wurde schwer verletzt.Die Mutter des Jungen berichtete dem Sender München.TV, wie ihr Sohn ihr die Situation geschildert habe: Er habe sich umgedreht und die Lage wahrscheinlich gar nicht richtig erfasst, sagte die Frau, die sich in einem kurdischen Dialekt äußerte. Dann habe ihr Sohn sofort die Arme hochgenommen und gerufen, dass die Waffe ein Spielzeug sei, die Polizisten sollten nicht schießen. Da sei schon der Schuss gefallen.Ablauf der Geschehnisse noch unklarZum Hergang war am Donnerstag eine von der Polizei abweichende Darstellung der Münchner Linken und des Kurdischen Zentrums München aufgetaucht. Demnach hatte der Schüler die Waffe bereits niedergelegt, als die Polizei schoss. Laut Polizei hatte er hingegen die Waffe noch in der Hand, als der Schuss fiel.Wie die Polizei später berichtete, war die Softair-Pistole einer Pistole Beretta 92, Kaliber neun Millimeter, täuschend ähnlich. Der Jugendliche war wegen eines anderen Vorfalls bereits bei der Polizei bekannt.Lesen Sie auchDie Stadtratsfraktionen Die Grünen/Rosa Liste und SPD forderten nach dem Vorfall, die Stadt solle sich beim Bund, dem Freistaat und beim Deutschen Städtetag für eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen einsetzen. „Spielzeug-, Softair- und vergleichbare Waffen sollen nicht mehr verkauft werden dürfen, wenn sie aufgrund von Größe, Form und Gestaltung nicht unmittelbar von echten Schusswaffen zu unterscheiden sind.“Der 14-Jährige mit türkischer Staatsangehörigkeit, der zunächst von Beamten und Zeugen deutlich älter geschätzt wurde, war nach Angaben der Polizei mit seinen Eltern 2023 nach Deutschland gekommen und hatte Asylantrag gestellt. Der Antrag sei aber abgelehnt und die Abschiebung angedroht worden.dpa/rct