Die Eisenbahngewerkschaft will Angriffe auf Zugpersonal härter bestrafen – und droht mit StreikFalls die deutsche Bundesregierung bis Ende des Jahres das Strafmass nicht verschärft, will die Gewerkschaft «den Betrieb lahmlegen». Es ist fraglich, ob das rechtlich zulässig wäre.Eric Matt, Berlin24.08.2026, 14.05 Uhr4 LeseminutenDie EVG beklagt, es habe seitens der Politik «grosse Worte, aber keine Taten» gegeben.Gottfried Czepluch / ImagoEs war eine Tat, die für Entsetzen sorgte. Anfang Februar wurde der Schaffner Serkan C. bei einer Fahrscheinkontrolle brutal zusammengeschlagen und verstarb später im Krankenhaus an einer Hirnblutung. Der damalige Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder sprach von einem «schwarzen Tag» und forderte, es brauche mehr Schutz an Bahnhöfen und in Zügen. Ähnlich äusserte sich Justizministerin Stefanie Hubig, die versprach, der Rechtsstaat kenne auch «bei den brutalsten Verbrechen keine Sprachlosigkeit».Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Tatsächlich verurteilte das Landgericht Zweibrücken im Juni den Angeklagten zu zehn Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) reichen solche Strafen im Einzelfall jedoch nicht aus. Der EVG-Vorsitzende Martin Burkert forderte am vergangenen Wochenende erneut, Angriffe auf Bahnpersonal härter zu bestrafen.Regierung betreibe «Arbeitsverweigerung»Burkert sagte, nach dem Tod von Serkan C. habe es «seitens der Politik grosse Worte, aber keine Taten» gegeben. Die Regierung betreibe «Arbeitsverweigerung», während die Eisenbahner dafür mit ihrer «Gesundheit oder gar ihrem Leben» bezahlten. Burkert forderte, der Deutsche Bundestag müsse noch 2026 darüber beraten, Angriffe auf Zugpersonal härter zu bestrafen. «Sonst legen wir im Januar den Betrieb lahm», drohte Burkert.Hintergrund des Vorstosses ist das vom Justizministerium entworfene «Gesetz zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens». Durch das Gesetz sollen Personen, die dem Gemeinwohl dienen, besonders geschützt werden. Dazu gehören gemäss dem Entwurf Polizisten, Feuerwehrkräfte oder Ärzte – Bahnmitarbeiter hingegen werden bislang nicht explizit genannt. Das will die EVG ändern.Tatsächlich sind Übergriffe auf das Zugpersonal keine Seltenheit. Laut Bundesinnenministerium gab es in den ersten fünf Monaten des Jahres 1630 Angriffe auf Bahnbeschäftigte, in 175 Fällen handelte es sich dabei um gefährliche Körperverletzung. Dies entspricht rund 5,5 Angriffen pro Tag.Martin Burkert ist Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG).Liesa Johannssen / ReutersWas bei den Äusserungen von Burkert und weiteren Bahnbediensteten auffällt, ist, dass sie zwar von «Stillstand» oder «lahmlegen» sprechen, nicht aber von «Streik». Ein solcher nämlich wäre verboten: Zwar dürfen Gewerkschaften für tarifrechtliche Ziele zu Streiks aufrufen – etwa für höhere Löhne oder bessere Arbeitsbedingungen. Nicht zulässig aber ist es, für politische Ziele zu streiken. Aus diesem Grund beruft sich die EVG stattdessen auf das Betriebsverfassungsgesetz. Dieses erlaubt es Betriebsräten, die von der Deutschen Bahn aufgestellten Dienstpläne bei besonderen Belastungen abzulehnen.Ob diese Argumentation verfängt, ist jedoch fraglich, zumal in Deutschland die sogenannte Friedenspflicht gilt. Darunter versteht man, dass Gewerkschaften nicht streiken dürfen, solange ein Tarifvertrag gültig ist. Das ist vorliegend der Fall: Der aktuelle Tarifvertrag zwischen der Deutschen Bahn und der EVG läuft noch bis Dezember 2027.Sollte die EVG im Januar also tatsächlich ihren Dienst verweigern, wäre es denkbar, dass Gerichte dies für unzulässig erklären.Höheres Strafmass hilft kaumDie Forderung, das Bahnpersonal besser zu schützen, unterstützen auch Abgeordnete aus dem Bundestag. Björn Simon, verkehrspolitischer Sprecher der Union, sagte der NZZ, er stehe «fest an der Seite der Eisenbahner». Die Bundesregierung habe im Februar «fest zugesagt», den strafrechtlichen Schutz von Bahnmitarbeitern zu erhöhen. «Die regierungsinterne Abstimmung muss jetzt zügig abgeschlossen werden – das Gesetz muss noch in diesem Jahr kommen», forderte der Christlichdemokrat. Der von der EVG angedrohte Streik wäre laut Simon allerdings der «falsche Weg, denn politische Konflikte dürfen nicht auf dem Rücken von Millionen Fahrgästen ausgetragen werden».Auch Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, sagte der NZZ, es sei «absolut nachvollziehbar», dass die EVG einen besseren Schutz ihres Personals fordere. Sie bezweifle jedoch, dass höhere Mindeststrafen tatsächlich Angriffe verhindern würden. «Härtere Strafen werden immer schnell gefordert, wenn etwas Schreckliches passiert, ersetzen aber keine wirksame Prävention.» Entscheidend sei, dass es genug Personal und funktionierende Schutzkonzepte gebe. «Wenn Beschäftigte allein durch einen Zug geschickt werden und im Ernstfall niemand da ist, hilft ihnen auch eine höhere Strafandrohung wenig», sagte Bünger.Clara Bünger ist innenpolitische Sprecherin der Linken.Liesa Johannssen / ReutersDem gibt die Strafrechtsforschung recht. Michael Kubiciel, Juraprofessor an der Universität Augsburg, sagte der NZZ, eine «Verschärfung des Strafrahmens entfaltet in aller Regel keine abschreckende Wirkung». Dies gelte insbesondere bei Aggressionstaten, bei denen sich Situationen aufschaukelten und der Täter seinen Handlungsimpuls nicht nach Massgabe der zu erwartenden Strafe reguliere.Der Strafrahmen diene vielmehr dazu, dem Unrecht der Tat und der Schuld des Täters gerecht zu werden. Bei einer Körperverletzung sei das längst gegeben: Eine einfache Straftat könne mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden, eine gefährliche mit bis zu zehn Jahren und eine schwere Körperverletzung oder eine mit Todesfolge mit drei bis 15 Jahren. «Ich sehe nicht, welche Strafrahmen hier zu niedrig sein sollen», sagte Kubiciel.Die Eisenbahner sehen das bekanntlich anders. In den kommenden Monaten wird sich entscheiden, ob der Bundestag eine Lösung findet – oder die Gewerkschaft ihre Drohung wahrmachen wird.Passend zum Artikel