Die im Fall Fabian wegen Mordes angeklagte Frau hat die Tatvorwürfe zurückgewiesen. Die 30-Jährige sagte in einer vor dem Landgericht Rostock verlesenen Erklärung, dass sie den Fundort des Leichnams, einen Tümpel bei Klein Upahl (Landkreis Rostock), am 13. Oktober erstmals gesehen habe. Der achtjährige Junge aus Güstrow wurde laut Staatsanwaltschaft aber bereits am 10. Oktober 2025 getötet. Zeugen hatten im Prozess ausgesagt, dass sie die Frau am 10. Oktober mit ihrem auffälligen Pickup-Auto auf einem Feldweg in der Nähe des Fundortes gesehen hätten. Die Angeklagte sagte, sie sei zwar am Tattag in Güstrow und auch in der Nähe des Fundortes bei Klein Upahl spazieren gewesen. Hätte sie die Tat begangen, wie ihr vorgeworfen werde, wäre sie mit Sicherheit „nicht so dumm gewesen“ und an Zeugen vorbeigefahren. Sie erklärte, die Leiche am Abend des 13. Oktober gefunden zu haben, als sie mit zwei unterschiedlichen Freunden jeweils am Fundort war. Die Freunde hätten ihr aber eindringlich abgeraten, die Polizei zu rufen, sagte die 30‑Jährige. Sie meldete den Fund dann erst am 14. Oktober. Laut Anklage soll die Frau Fabian am 10. Oktober 2025 an dem Teich, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben. Angeklagte spricht über Beziehung zu Fabians Vater Die Angeklagte äußerte sich am Montag erstmals seit Prozessbeginn selbst vor dem Landgericht Rostock. „Es war Liebe auf den ersten Blick“, sagte sie über das Verhältnis zum Vater des getöteten Jungen. Das Verhältnis sei zu Anfang sehr harmonisch gewesen – auch zu dem Kind Fabian. Mit dem Vater sei sie sehr schnell zusammengezogen.Später kam es ihren Angaben nach zu Spannungen, auch weil sie nach einer ungeplanten Schwangerschaft abgetrieben habe. Obwohl die Entscheidung gemeinsam getroffen worden sei, habe sie sich später alleingelassen gefühlt und habe an Depressionen gelitten, schilderte sie ihre Gefühlslage. Angeklagte im Fall Fabian berichtet von Pflaster Die Angeklagte beschrieb auch die Beziehung zu Fabian. Ihr etwa gleichaltriger Sohn und Fabian hätten sich gut verstanden, sagte die 30‑Jährige. Im August 2025 hätten sie zu dritt sogar noch einen gemeinsamen Ausflug an einen Badesee gemacht. Dabei habe sich Fabian leicht am Fuß verletzt. Sie habe die kaum blutende Wunde mit einem Pflaster versorgt und mit einer Küchenrolle abgetupft, ohne das Blatt von der Rolle abzureißen. „Dann war Fabians Welt wieder in Ordnung.“Die Ermittler hatten die Küchenrolle mit dem Blut des Kindes in der hinteren Tür ihres Autos gefunden und als Beweismittel in den Prozess eingeführt. Die Angeklagte verlas ihre Aussage, die sich auf einem großen Stapel DIN‑A4‑Blätter befand. Dabei berichtete sie auch unter Tränen vom Tod ihres Lieblingspferdes. Nach einer halben Stunde unterbrach der Richter die Anhörung, um der Angeklagten eine kurze Pause zu gewähren. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. Oft schickte sie im Minutentakt Sprachnachrichten an Fabians Vater, mit dem sie bis August 2025 eine vierjährige Beziehung führte. In den Chats ging es um Liebe, Trennung, Vorwürfe der Lüge und Eifersucht. Die Frau war auch auf die materielle Hilfe von Fabians Vater angewiesen, denn sie hat fünf Pferde. Wegen einer Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptomen bezieht sie seit Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Zuschauer stellten sich schon um 4.00 Uhr an In dem seit dem 28. April laufenden Indizienprozess wurden bereits Dutzende Zeugen gehört und zahlreiche Gutachten vorgelegt. Als letzter Verhandlungstag ist bislang der 10. September terminiert. Dann könnte das Urteil gesprochen werden.Der Prozess stößt seit Beginn auf großes öffentliches Interesse. Die ersten Zuschauer stellten sich bereits gegen 4.00 Uhr in der Früh am Landgericht an, um den Prozess zu verfolgen. Allerdings fanden bei weitem nicht alle Platz im Saal, wo es 100 Zuschauerplätze und 50 Medienplätze gab. Der Prozess wird seit seinem Beginn am 28. April von hohen Sicherheitsvorkehrungen begleitet. Zuschauer und Journalisten müssen durch Sicherheitsschleusen. (dpa/Tsp)