Fast hört es sich an, als hätte es die Einigung auf ein „Gemeinsames“ Europäisches Asylsystem nie gegeben – oder als hätte zumindest Italien dem nie zugestimmt.In der 2024 beschlossenen und im Juni dieses Jahres in Kraft getretenen Reform ist unmissverständlich festgelegt, dass derjenige Mitgliedstaat für Asylbewerber zuständig ist und bleibt, dessen Boden der Antragsteller zuerst betreten hat. Daran müssen die Italiener sicher nicht erinnert werden, die schon vor der Reform mit diesem Punkt haderten – wohl aber daran, dass auch sie sich an das europäische Recht zu halten haben.Melonis Koalition unter DruckEs ist aber auch ein schlechtes Zeichen für das Gelingen der GEAS-Reform. Denn nicht nur Deutschland will laut den neuen Regelungen Migranten nach Italien zurückführen, auch immer mehr andere Staaten von den Niederlanden bis nach Finnland stellen jetzt Rückführungsanfragen an Italien.Was, wenn auch sie sich bald nicht mehr an Teile der Einigung gebunden fühlen, die ihnen nicht passen? Zu nennen wären hier vor allem der Solidaritätsmechanismus für die Verteilung anerkannter Schutzsuchender und die EU-weiten Mindeststandards für deren Versorgung und Unterbringung.