Wer 2020 in Sachsen Corona-Soforthilfe erhalten hat und seitdem eine Rückforderung fürchtet, kann aufatmen. Seit Mitte 2025 gelten deutlich großzügigere Regeln für die Rückzahlung. In bestimmten Fällen kann die Forderung sogar vollständig entfallen. Das Wirtschaftsministerium und die Sächsische Aufbaubank (SAB) haben das Verfahren vereinfacht und mehrere Möglichkeiten geschaffen, Betroffene zu entlasten.

Das ist vor allem für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Betriebe relevant. Viele von ihnen hatten 2020 zunächst mehr Geld erhalten, als sie später tatsächlich benötigten. Wie viele Rückforderungen inzwischen erledigt sind, welche Erleichterungen gelten und wann das Verfahren endet – ein Überblick.

Corona-Soforthilfe in Sachsen: Das ist der aktuelle Stand

Die neuen Regeln werden von den Betroffenen offenbar rege genutzt. Bis Ende Juni 2026 gingen beim Wirtschaftsministerium insgesamt 12.018 Anträge auf Einstellung der Rückforderung ein. Davon wurden 11.026 bewilligt, 617 abgelehnt. Weitere 375 Fälle waren zum Stichtag noch nicht entschieden. Auch die Möglichkeit, mehr Zeit für die Rückzahlung zu bekommen, wird genutzt: Bislang beantragten 5.125 Betroffene eine verlängerte Zahlungsfrist.