Es ist die zweithöchste Einzelstrafe seit dem Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung vor acht Jahren: 824.990.000 Euro Bußgeld hat die niederländische Datenschutzaufsichtsbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP) gegen den Fahrdienstleistungsvermittler Uber verhängt. Das Unternehmen hat von 2018 bis 2022 nach Ansicht der Behörde eindeutig gegen eine der wichtigsten Regeln der Datenschutzgrundverordnung verstoßen: das Verbot vollautomatisierter algorithmischer Entscheidungen in Artikel 22 der DSGVO.
Der Grund für die Höhe liegt unter anderem in den Auswirkungen des Handelns: „Fahrer wurden ohne Vorwarnung deaktiviert. Von einem Moment auf den anderen hatten sie kein Einkommen mehr über Uber“, erklärt die stellvertretende Chefin der Aufsichtsbehörde Monique Verdier. Computer dürften aber nicht eigenmächtig Entscheidungen treffen, die erhebliche Konsequenzen für Menschen hätten. Für Verdier ist unzweifelhaft: „Diese Entscheidungen hätten zunächst von einem Menschen geprüft werden müssen.“ Denn Uber hatte, so der Befund der Datenschutzaufsichtsbehörde, in einer Mischung aus der Analyse von Fahrerdaten, Fahrverhaltensdaten und der Auswertung von Kundenbewertung Fahrer ohne jede weitere Überprüfung vollautomatisiert gesperrt. Genau solche vollautomatisierten Entscheidungen aber sind unter Artikel 22 der DSGVO unzulässig, der unter anderem gegen vollautomatisierte Kündigungen, Kreditentscheidungen und Auftragszuteilungen schützen soll. Inzwischen hat Uber seine Praxis in der EU wohl verändert.










