Tennisverein gegen Pächter : Güterichter soll Streit um Alkohol in Vereinslokal schlichten21.08.2026, 15:29Lesezeit: 2 Min.In Gießen streiten der Tennisklub und die Pächter seines Vereinsrestaurants darüber, ob in dem Lokal Alkohol ausgeschenkt werden muss. Das Oberlandesgericht Frankfurt will vorerst nicht entscheiden.Der Rechtsstreit zwischen einem Gießener Tennisclub und den Pächtern seines Vereinsheims wegen des Ausschanks von Alkohol soll möglichst gütlich geeinigt werden. Das Verfahren werde an einen Güterichter verwiesen, sagte die Richterin bei der Verhandlung im Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Sowohl der Club-Vorstand als auch die Pächter stimmten zu. Ein Termin muss noch vereinbart werden.Als Güterichter werden Richter eingesetzt, die in dem Verfahren nicht entscheidungsbefugt sind. Sie können alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen, wie das hessische Justizministerium auf seiner Internetseite ausführt.Im konkreten Fall besteht der Konflikt darin, dass das Pächter-Ehepaar, Bayram und Isabell Dalkilic, in dem Vereinsheim keinen Alkohol ausschenken möchte, der Tennisclub jedoch darauf besteht. Schriftlich vereinbart wurde hierzu nichts. „Es ist in Deutschland üblich, dass in einer Vereinsgaststätte Bier ausgeschenkt wird“, sagte der Rechtsanwalt des Vereins, woraufhin die Richterin konterte, üblich seien auch Schnitzel mit Pommes.Ein Vorstandsmitglied des Vereins erklärte, vor allem die männlichen Mitglieder seien seit Jahrzehnten gewohnt, zu ihren Nudeln oder der Pizza ein Bier zu bestellen: „Sie kaufen jetzt selbst einen Kasten und bringen ihn mit.“ Der Sportverein verlangt zudem, dass in seiner Gaststätte auch gekühlter Wein und Sekt angeboten werden.Pächter will Getränkeautomaten aufstellenDie Pächter gaben an, ihr alkoholfreies Konzept sei dem TC Rot-Weiß vor Vertragsabschluss bekannt gewesen. Alternativ könne ein Getränkeautomat aufgestellt werden, oder die Vereinsmitglieder könnten den Ausschank von Alkohol selbst übernehmen. Das Ende Mai dieses Jahres eröffnete Restaurant ist auf Gözleme spezialisiert, eine traditionelle anatolische Speise.Wegen des fehlenden Alkoholausschanks hatte der Club den Pächtern fristlos gekündigt und eine Räumungsklage eingereicht. Zudem beantragte er eine einstweilige Verfügung, scheiterte damit jedoch vor dem Landgericht Gießen. Dort hatte die Richterin keine Dringlichkeit in dem Verfahren gesehen, den Parteien aber vorgehalten, die Meinungsverschiedenheit nicht vor Abschluss des Pachtvertrages geklärt zu haben. „Die Streitparteien haben sich wechselseitig in eine Situation gebracht, über die wohl nicht nur Juristen die Köpfe schütteln“, sagte die Gießener Juristin.Gegen ihre Entscheidung legte der Verein Rechtsmittel ein, sodass sich nun ein Senat beim OLG in Frankfurt damit beschäftigen musste.Die dort zuständige Richterin stellte in der Verhandlung am Freitag klar, dass es bei einer Entscheidung über die einstweilige Verfügung keine Gewinner geben werde. Die Pächter müssten weiter mit der Räumungsklage und ausbleibenden Gästen leben, die Vereinsmitglieder bekämen weiterhin keinen Alkohol ausgeschenkt. Bis zu einer möglichen Einigung beim Güterichter ruht nun das Verfahren der einstweiligen Verfügung.
Alkoholstreit in Gießen: OLG verweist Tennisclub und Pächter an Güterichter
In Gießen streiten der Tennisklub und die Pächter seines Vereinsrestaurants darüber, ob in dem Lokal Alkohol ausgeschenkt werden muss. Das Oberlandesgericht Frankfurt will vorerst nicht entscheiden.







