Zu Guttenberg habe sich für eine »punktuelle Zusammenarbeit zwischen Konservativen und Rechtspopulisten« – also zwischen CDU/CSU und AfD – ausgesprochen; außerdem habe er ein Szenario für eine Minderheitsregierung nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt entworfen und dafür, Gesetze notfalls mit der AfD zu verabschieden, nach dem Motto »Wer mitstimmt, stimmt mit«, schrieb »Correctiv« in seinem Onlinetext. Gegen diese und weitere Aussagen ging der Ex-Minister gerichtlich vor.
Vorläufige Entscheidung des GerichtsAm Dienstag gab es ein Urteil: Darin heißt es, dass »Correctiv« die genannten Textstellen entfernen muss. »Die Berichterstattung ist unwahr, jedenfalls aber unvollständig«, hält das Gericht fest. Zu Guttenbergs Äußerungen seien verkürzt und teilweise verdreht wiedergegeben worden.






