Die wirtschaftliche Lage spiegelt sich auch bei den Arbeitsgerichten wider: Hessenweit wurden vor den Kammern 2025 insgesamt mehr als 31.000 Urteilsverfahren abgeschlossen – 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der Neueingänge stieg auf mehr als 32.000 Verfahren, den höchsten Wert seit 2020. Am Arbeitsgericht Frankfurt am Main, dem größten der sieben hessischen Gerichte, spürt man diesen Trend unmittelbar. Nach der Zunahme im vergangenen Jahr habe das Gericht auch in diesem Jahr einen weiteren Anstieg von Verfahren, insbesondere Kündigungsschutzverfahren, verzeichnet, berichtet Gerichtspräsidentin Bettina Günther. Von einem Rückgang der Verfahren, wie er 2025 vom Bundesarbeitsgericht gemeldet wurde, könne für Frankfurt keine Rede sein.Arbeitsgerichte als Seismograph der WirtschaftWas sich verändert hat, ist nicht die Menge allein – es ist die Art der Fälle. „Wir hatten eine Zeit, in der man in Frankfurt eher um Bonuszahlungen stritt“, sagt Günther. Das sei vorbei. Jetzt kehrt sich das Bild um. Das Muster kennt Günther schon: Die Arbeitsgerichte seien ein Seismograph der Konjunktur. Manchmal gehe es auch um den Arbeitsort, wenn Betriebe oder Betriebsteile verlagert würden.Während der Pandemie hätten Betriebe ihr Personal zu halten versucht. „Das hat sich geändert.“ Schon seit dem vergangenen Jahr häuften sich wieder Kündigungsschutzklagen, darunter zunehmend betriebsbedingte Kündigungen. Die sind auch bundesweit mit 40 Prozent das häufigste Thema aller Verfahren mit nur einem Streitgegenstand, in Frankfurt waren es knapp zwei Drittel.Sorgen für Recht: die Präsidentin des Frankfurter Arbeitsgerichts, Bettina Günther, Vizepräsidentin Silke Kohlschitter und Richter Torben Salmon (von rechts)Frank RumpenhorstDass Arbeitgeber im Zweifelsfall immer einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund finden könnten, lässt Günther nicht gelten. „Wir prüfen sehr genau, wie valide der Kündigungsgrund ist – uns ist sehr bewusst, was das für den Arbeitnehmer bedeutet“, so Günther. Vizepräsidentin Silke Kohlschitter ergänzt: „Man merkt, ob da jemand etwas gesucht hat.“Andere Themen der modernen Arbeitswelt, wie Homeoffice oder Vier-Tage-Woche, landen kaum vor Gericht. Der Streit finde in den Betrieben statt, sagen die Richterinnen. „Mein Eindruck ist, dass dort intensiv um Lösungen gerungen wird. Das kommt aber in der Regel nicht vor Gericht“, sagt Kohlschitter. Solange kein expliziter Anspruch bestehe, bleibe Homeoffice beispielsweise Verhandlungssache.Im Langzeitvergleich ist die Zahl der Verfahren trotz des jüngsten Anstiegs rückläufig: 2005 wurden in Hessen noch 66.100 Urteilsverfahren abgeschlossen, 2015 waren es 44.500, 2025 nun 31.300. Dahinter stecke auch ein struktureller Wandel, sagen die Richterinnen. Verfahren werden komplexer, aufwendiger – und häufiger durch Einigung beendet, bevor es zum Urteil kommt. Hessenweit endeten 2025 rund 60 Prozent aller erledigten Urteilsverfahren mit einem Vergleich; an zweiter Stelle folgten Klagerücknahmen mit 15 Prozent.Gütliche Einigungen als oberstes ZielAm Frankfurter Gericht ist das Erzielen gütlicher Einigungen erklärtes Ziel. Jedem Kammertermin – bei dem neben dem Berufsrichter je ein ehrenamtlicher Richter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite mitwirkt – ist eine Güteverhandlung vorgeschaltet. Im vergangenen Jahr endeten dort von knapp 10.000 Urteilsverfahren rund 6500 mit einem Vergleich, nur knapp 1200 mit einem Urteil. In anderen Fällen wurden Klagen zurückgenommen oder nicht weiterverfolgt. „Ein Urteil ist immer etwas, das Richter, also Dritte, fällen“, sagt Kohlschitter. „Wenn die Parteien einen Vergleich aushandeln, ist es ein Stück weit ihr eigenes Werk.“ Das schaffe eine tiefere Befriedung.Dahinter steckt mehr als juristisches Handwerk. Die Richter und Richterinnen müssen herausfinden, was die Parteien wirklich wollen – nicht nur, was sie beantragen. Manchmal wolle der Kläger gar nicht zurück in den Betrieb, obwohl die Kündigung unwirksam wäre, erläutert Kohlschitter. Manchmal sei eine verlängerte Kündigungsfrist wichtiger als jede Abfindung. „Wenn man lang genug zuhört, findet man manchmal, dass es in der Mitte etwas gibt, wo die Interessen übereinstimmen“, sagt die Richterin.Für besonders festgefahrene Fälle gibt es das Güterichterverfahren, in dem ein hierfür von den Parteien ausgewählter Richter mit Mediationstechniken vermittelt. Bei den 18 Verfahren dieser Art wurden 2025 zehn mit einer Einigung der Parteien abgeschlossen.Auch die Künstliche Intelligenz hat die Arbeitsgerichtsbarkeit erreicht – zunächst als Belastung, wie die Richter schildern. Anwaltliche Schriftsätze würden länger; einzelne Eingaben umfassten oft mehr als 100 Seiten, Gerichtsakten wüchsen in den vierstelligen Bereich. Urteile oder Begründungen aber schreibe das Gericht nicht mit KI. Innerhalb juristischer Fachdatenbanken gebe es jedoch zunehmend KI-gestützte Funktionen, so Torben Salmon, ebenfalls Richter und Sprecher des Gerichts. Die Entscheidung selbst, hebt er hervor, bleibe Sache der Kammer – also des Gremiums aus Berufs- und ehrenamtlichen Richtern, die ihre Praxiserfahrung einbringen. Dabei gilt: Das Votum eines jeden hat das gleiche Gewicht wie das des Vorsitzenden.Dass die Arbeit in den nächsten Jahren weniger werden wird, glauben die Frankfurter Arbeitsrichter nicht. Sie gehen davon aus, dass Verfahren im Zusammenhang mit der seit Juni anzuwendenden europäischen Entgelttransparenzrichtlinie zunehmen werden. Das dürfte zum einen Auskunftsansprüche, aber auch Zahlungsklagen auf diskriminierungsfreie Entlohnung – als gleiche Bezahlung von Männern und Frauen bei gleicher Tätigkeit – betreffen, so die Richter. Bislang kämen solche Verfahren am Arbeitsgericht Frankfurt erst sehr vereinzelt vor.