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EU-Verpackungsverordnung: Online-Händler stoppen Verkauf ins Ausland teilweise Reihenweise kleine Händler stellen den Verkauf ins Ausland ein, weil eine neue EU-Verordnung ihnen neue Pflichten beschert. Dabei lag in Brüssel bereits eine Lösung auf dem Tisch.

Paketbote: Die EU-Verpackungsverordnung sollte den Onlineversand nachhaltiger machen und den Binnenmarkt stärken. Foto: IMAGO/Michael GstettenbauerDüsseldorf. Eigentlich wollte Oliver Perrone in diesem Jahr expandieren. Der Textilunternehmer aus Esslingen verkauft unter der Marke „r-up“ vor allem Spannbettlaken – über einen eigenen Onlineshop, aber auch über Amazon und Kaufland. Bisher besteht sein Unternehmen aus ihm und fünf Minijobbern. In Spanien, Frankreich und Italien wollte Perrone das Geschäft intensivieren, sagt er. Doch in dieser Woche hat er sich von seinem Plan fürs Erste verabschiedet.Denn: Am Mittwoch ist die neue europäische Verordnung zu Verpackungen und Verpackungsmüll (PPWR) in Kraft getreten. Eigentlich sollen die neuen Regeln den Versandhandel nachhaltiger machen, den Binnenmarkt stärken und „Handelshemmnisse vermeiden“, heißt es im Text. Die Verordnung verbietet bestimmte schädliche Stoffe in Verpackungen, soll sie öfter wiederverwendbar machen und so Müll reduzieren. Die neuen Nachhaltigkeitsregeln sind für die Händler nicht das Problem. Der Ärger der kleinen Unternehmer bezieht sich vor allem auf eine Passage (Art. 45, Abs. 3), in der die bürokratischen Pflichten für Händler in Europa neu festgelegt werden. So muss sich in Zukunft jeder Händler, der Produkte ins EU-Ausland verkauft, in jedem einzelnen Verkaufsland registrieren. Zusätzlich muss er in jedem einzelnen Land einen Bevollmächtigten ernennen, der die Einhaltung der PPWR überwacht und den jeweiligen Behörden Rede und Antwort steht.Die Kosten hierfür können sich nach Einschätzungen des Händlerbundes, einer Interessenvertretung für Onlinehändler, auf mehrere Hundert Euro belaufen – pro Land. Eine Bagatellgrenze, durch die die Verpflichtungen erst ab einer bestimmten Firmengröße greifen würden, gibt es nicht; Registrierung und Ernennung eines Bevollmächtigten sind ab dem ersten Paket verpflichtend.„Die Kernidee der PPWR ist nicht schlecht“, sagt Mark Steier, E-Commerce-Blogger und langjähriger Onlinehändler, „aber es muss Ausnahmeregeln geben.“ Dass die Verordnung nun ohne Änderungen zur Anwendung kommt, nennt er „ein Totalversagen der EU, der deutschen Handelspolitik und auch der großen Verbände“.Umweltschutz Neue EU-Regeln gegen Verpackungsmüll in Kraft getreten Weil sich viele Händler den Aufwand nicht leisten wollen, der mit den neuen Regeln verbunden ist, haben sie das Versandgeschäft ins EU-Ausland schlicht eingestellt. Bei größeren Firmen läuft das Geschäft dagegen normal weiter, sie nehmen die Extrakosten hin.Änderungen kamen nicht rechtzeitigDie Kritik an der Gesetzesänderung scheint auch die EU-Kommission zu teilen – sie kann die Verordnung aber nicht eigenmächtig ändern. Bereits im Dezember 2025 hatte die Behörde einen Vorschlag eingebracht, die neuen Pflichten aufzuheben. Doch über den Vorschlag wurde wegen fehlender Mehrheiten im Rat nicht weiter beraten.Im Umweltausschuss des EU-Parlaments liegt nun eine neue, engere Fassung des Kommissionsvorschlags. Sie sieht vor, dass eine Ausnahme nur für kleine Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern und 10 Millionen Euro Jahresumsatz gelten soll. Das Parlament ist in der Sommerpause, die erste Lesung findet frühestens im Oktober statt – erst danach geht der Entwurf in den europäischen Trilog mit Kommission und Rat. Bis zu einer Lösung für die kleinen Unternehmer kann es also dauern.CDU-Abgeordnete Andrea Wechsler: „So wie die Verordnung jetzt in die Anwendung kam, zerstört sie die Logik des europäischen Binnenmarkts.“ Foto: OndroDarüber sind auch die Parlamentarier offenbar nicht glücklich. Andrea Wechsler, die für die CDU im federführenden Umweltausschuss sitzt, sagt dem Handelsblatt: „Wir waren nicht schnell genug. Das hat zu einer inakzeptablen Situation geführt.“ Vor der Sommerpause hätten sich die EU-Institutionen nicht mehr auf eine Neuregelung einigen können. Wechsler sagt weiter: „So wie die Verordnung jetzt in die Anwendung kam, zerstört sie die Logik des europäischen Binnenmarkts.“Bisher keine Lösung für Händler – Regeln ignorieren?Eine praktische Lösung für Unternehmer wie Oliver Perrone gibt es noch nicht. Er habe bei Inkrafttreten der Verordnung geprüft, in welchen EU-Ländern er im vergangenen Jahr am meisten Umsatz gemacht hat. „Die fünf Länder habe ich angefragt: Wie hättet ihr’s denn gern?“, sagt er. Noch warte er auf Rückmeldungen, dann werde er sich um die Registrierung und Ernennung eines Bevollmächtigten kümmern. „Nur Italien lässt sich nicht von mir kontaktieren.“ Kontaktformular und E-Mail-Adresse seien wohl noch nicht fertig eingerichtet, vermutet er.Perrone begegnet der Verordnung pragmatisch: Den Versand ins EU-Ausland wird er nicht einstellen, nur reduzieren. Er kennt die Bevollmächtigten-Pflicht bereits aus Österreich. Dort arbeitet er mit einem Dienstleister zusammen und zahlt 80 Euro im Jahr. Für Österreich lohnt sich das, weil er dort viel Umsatz macht. Doch das gilt längst nicht für alle Länder: „Zypern sind vielleicht 200 Euro Umsatz im Jahr. Dann gibt es halt zukünftig keine Spannbetttücher mehr von mir auf Zypern“, sagt er.Berichten zufolge hat die EU-Kommission womöglich selbst die zuständigen nationalen Behörden dazu aufgefordert, Verstöße gegen die Verordnung nicht zu sanktionieren, sondern es zunächst bei Verwarnungen zu belassen. So zitiert die „Welt“ einen „hochrangigen EU-Beamten“. Dieser habe auch eingeräumt, dass die Verordnung in ihrer jetzigen Form den Binnenmarkt fragmentiere.Empfiehlt die EU kleinen Betrieben also, ein bereits in Kraft getretenes Gesetz zu ignorieren? CDU-Abgeordnete Wechsler hält das nicht für sinnvoll. „Ich kann den Händlern nicht raten, in den Rechtsbruch zu gehen“, sagt die studierte Juristin. Selbst mit einer solchen Empfehlung der Kommission sei keine Rechtssicherheit für Firmen gegeben.Eine Lösung, die von Handelsverbänden schon lange gefordert wird, ist die Ernennung eines einzigen Bevollmächtigten für die gesamte EU. „Wer an die EU denkt, erwartet erst einmal Harmonisierung, nicht die komplette Zerstückelung des Binnenmarkts“, sagt ein Sprecher des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel dem Handelsblatt. Der Verband fordert zudem ein zentrales EU-weites Meldesystem für sämtliche Registrierungspflichten. Dadurch könnte die Registrierung in jedem einzelnen Verkaufsland vermieden werden. Verwandte Themen Europäische UnionAmazonCDUEU-KommissionEuropäisches ParlamentItalienIn der Realität scheint die PPWR auch bei der Registrierung nicht zur Vereinheitlichung beizutragen. Eine vom Handelskonzern Amazon in Auftrag gegebene Erhebung kommt zu dem Schluss, dass sich sowohl die Verfahren als auch die Anforderungen bei den Registrierungsdaten je nach Land stark unterscheiden. Die entsprechenden Formulare in zehn untersuchten EU-Ländern enthalten demnach 64 verschiedene Registrierungsfelder. 55 Prozent der Felder seien länderspezifisch, 83 Prozent würden durchschnittlich von nur drei Ländern verlangt.Immerhin: Offenbar wollen sowohl die Kommission als auch die Abgeordneten das Gesetz schnell ändern. Die CDU-Parlamentarierin Wechsler setzt auf eine Mehrheit für die Bagatellregelung, die dann noch durch den Trilog mit Kommission und Rat gehen muss. Die Unionsgruppe im EU-Parlament wolle sich auch an den deutschen Umweltminister Carsten Schneider (SPD) wenden und zur Eile drängen, sagt Wechsler. Veröffentlicht nach den redaktionellen Standards des Handelsblatts. Mehr Informationen finden Sie in unseren Richtlinien. 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