Quelle: dpa Mecklenburg-Vorpommern
14. August 2026, 14:43 Uhr
Im Streit um einen kleineren FKK-Bereich bei einer Kreuzfahrt hat nun das Landgericht Rostock entschieden. (Archivbild)
© Stefan Sauer/dpa
Weil der FKK-Bereich auf einer Kreuzfahrt kleiner als angenommen ausfiel, kann ein Ehepaar einen Teil des Preises zurückfordern. Zu dieser Entscheidung ist das Landgericht Rostock im Rahmen einer Klage der beiden Dortmunder gekommen. Das Gericht sah einen Minderungsanspruch in Höhe von fünf Prozent gerechtfertigt. Die Weltreise mit der Rostocker Kreuzfahrt-Reederei Aida Cruises kostete laut Gericht 68.600 Euro. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig.






