Auch nach dem CSD-Anschlag sollte es eher mehr als weniger Jugendstrafrecht für junge Erwachsene geben, sagt Jugendrechtsprofessorin Theresia Höynck.

Das hier wäre eine Alternative für jugendlich Straffällige und Mittel gegen Radikalisierung

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taz: Frau Höynck, Abdel Ballout, der den Anschlag auf den Berliner CSD verübt hat, war nur deshalb auf freiem Fuß, weil ein Gericht kurz vor der Tat bei ihm noch Jugendstrafrecht angewandt hatte. Unionspolitiker fordern schon lange und jetzt umso lauter, dass bei jungen Erwachsenen kein Jugendstrafrecht mehr angewandt werden soll. Zurecht?

Theresia Höynck: Es ist legitim, dass solche Fragen diskutiert werden. Denn es ist eine politische Entscheidung, wie lange Jugendstrafrecht anwendbar ist. Dass auch über junge Erwachsene noch nach Jugendstrafrecht geurteilt werden kann, ist allerdings gut begründet. Die Hirnforschung hat gezeigt, dass der Teil des Gehirns, in dem zum Beispiel Konsequenzen bedacht und Impulse gesteuert werden, sich etwa bis zum 25. Lebensjahr noch hochdynamisch entwickelt. Hier kann also mit Erziehung, die beim Jugendstrafrecht im Vordergrund steht, noch viel bewirkt werden.