Interview«Mir geht die Diskussion zu wenig vom Kind aus»: Die CDU-Abgeordnete Anne König will schärfere Gesetze gegen LeihmutterschaftKönig ist familien- und frauenpolitische Sprecherin der Unionsfraktion und möchte verhindern, dass sich Deutsche im Ausland ein Kind bestellen – so wie es Jens Spahn tat.14.08.2026, 05.30 Uhr4 LeseminutenDas Kind als Mittel zum Zweck? Diesen Vorwurf erheben die Gegner der Leihmutterschaft.Mareen Fischinger / ImagoFrage: Frau König, Leihmutterschaft ist in Deutschland nicht erlaubt, aber Sie wollen noch weiter gehen. Warum?Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Antwort: Die Rechtslage in Deutschland verbietet Leihmutterschaft, stellt aber die Inanspruchnahme einer Leihmutter im Ausland nicht unter Strafe. Deshalb bezahlen Deutsche viel Geld für Leihmütter in den USA, in Tschechien oder auch in der Ukraine.Frage: Was möchten Sie dagegen tun?Antwort: In Italien droht für das Engagement einer ausländischen Leihmutter eine Freiheitsstrafe von mehreren Monaten bis zu zwei Jahren, ausserdem eine Geldstrafe zwischen 600 000 Euro und einer Million Euro. Wir müssen abwägen, ob bestimmte Sanktionen, wenn auch nicht in dieser Härte, auch für unser Land infrage kommen. Wenn wir Leihmutterschaft im Inland aus guten Gründen für ethisch unvertretbar halten, sie verbieten und das strafbewehren, gibt es keinen Grund, dies nicht auch für eine ausländische Leihmutterschaft so zu regeln. Damit würde gleichzeitig die Ungerechtigkeit beseitigt, dass Menschen mit viel Geld die Möglichkeit haben, das inländische Verbot gefahrlos zu umgehen.Frage: Der ehemalige Chef der Unionsfraktion im deutschen Parlament, Jens Spahn, hat genau das gemacht. Was haben Sie gedacht, als Sie davon erfahren haben?Antwort: Im ersten Moment war mir nicht klar, wie er zu dem Kind gekommen ist. Ganz unabhängig davon habe ich ihm gratuliert und ihn beglückwünscht, weil ich weiss, dass er und sein Mann sich schon lange ein Kind gewünscht haben. Woher das Kind stammt, ist in meinen Augen seine Privatsache. Meine Aufgabe ist es, die Gesetzeslage politisch zu beurteilen. Mir geht es nicht um diesen Einzelfall.Frage: Aber um Abschreckung für Paare, die etwas Ähnliches vorhaben.Antwort: Ich werbe um Verständnis für das Wertefundament, von dem unsere Haltung getragen wird: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Der Mensch sollte immer Subjekt sein und nie zum Objekt werden. Weder die Leihmutter noch das Kind dürfen am Ende zu Leidtragenden einer solchen Entscheidung werden.Frage: Die «Bild»-Zeitung berichtete kürzlich über eine Leihmutter aus den USA. Eine glücklich dreinblickende Mittelschichtsfrau, die mehrere Schwangerschaften für fremde Menschen hinter sich hat und nicht traumatisiert wirkte.Antwort: Selbst wenn eine Frau selbstbestimmt sagt: «Ja, ich möchte so einen Vertrag eingehen», habe ich trotzdem das Problem, dass das Kind eigentlich Mittel zum Zweck für Dritte wird. Mir geht die Diskussion zu wenig vom Kind aus, vom Kindeswohl. Kinder haben ein Recht auf Fürsorge, auf Erziehung – aber Paare haben eben nicht das Recht auf ein Kind. Alles andere führt zu unauflösbaren Widersprüchen.Frage: Zum Beispiel?Antwort: Was geschieht, wenn die Bestelleltern sich während der Schwangerschaft trennen, sterben oder das Kind nicht mehr haben wollen? Oder was passiert, wenn die Schwangere nach neun Monaten erklärt, dass sie das Kind nicht abgeben kann? Auf diese Fragen gibt es keine guten Antworten. Klar ist nur, dass die Mutter vertraglich gebunden ist und nicht selbstbestimmt entscheiden kann.Frage: Das gilt für die kommerzielle Leihmutterschaft, aber es gibt auch die altruistische Leihmutterschaft.Antwort: Wie frei entscheidet eine Frau, wenn zum Beispiel ihre Schwester, ihr Bruder oder ihre beste Freundin sie um die Erfüllung eines existenziellen Kinderwunsches bittet? Ein Nein fällt schwer, wenn es als Verweigerung des Lebensglücks eines nahestehenden Menschen erscheint. Dieser emotionale Druck ist nicht zu unterschätzen. Das kann schwere Folgen für ganze Familien haben.Anne König spricht im deutschen Parlament.DTS-Nachrichtenagentur/ImagoFrage: Wer unterstützt Ihr Ansinnen für ein schärferes Gesetz gegen die Leihmutterschaft? Haben Sie die weiblichen Abgeordneten von CDU und CSU hinter sich?Antwort: Ich möchte das als Impuls verstanden wissen, nach der Sommerpause in Partei und Fraktion darüber zu reden. Ich bin nicht die, die sich sofort hinstellt und sagt: «Wir machen das jetzt so wie die Italiener.»Frage: Kennen Sie Eltern, die eine Leihmutter in Anspruch genommen haben?Antwort: Ja, aus meinem Bekanntenkreis. Wir haben sehr intensiv darüber gesprochen. Ich finde, das gehört dazu. Man sollte den Schmerz der unverschuldet Kinderlosen sehen, bevor man sich politisch dazu äussert. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass da so viele Faktoren im Hintergrund stehen, die mich eher darin bestärken, dass das Verbot der Leihmutterschaft richtig ist. Es geht mir dabei nicht nur um die gesundheitlichen Gefahren, sondern auch um die psychischen Risiken.Frage: Ungewollt kinderlose Paare haben in manchen Fällen nicht viele Möglichkeiten. Das gilt besonders für Schwule.Antwort: Natürlich schlagen hier zwei Herzen in meiner Brust, vor allem, wenn man die Kinder dann vor sich sieht. Gleichzeitig kenne ich auch Kinderlose, die zeit ihres Lebens gesagt haben: «Ich bin traurig, dass ich kinderlos bin, aber für mich kommt es nicht infrage, meinen Wunsch so nach vorne zu stellen, dass ich dafür eine dritte Person zum Mittel mache und ihren Körper beanspruche.»Frage: Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf hat kürzlich gesagt, das Verbot der Leihmutterschaft verstosse gegen das Grundgesetz.Antwort: Das halte ich für absurd. Sie hat das mit einem bizarren Vergleich begründet und gesagt, Frauen dürften nicht gegen ihren eigenen, selbsterklärten Willen geschützt werden. Aber die Freiwilligkeit der Leihmütter ist in der Umsetzung dadurch begrenzt, dass Vermittler und Anwälte dazwischenstehen, die sie einschränken. Und selbst wenn es anders wäre: Freiwilligkeit rechtfertigt nicht alles, wir unterbinden auch andere Dinge gesetzlich, zum Beispiel Organhandel oder den Verkauf von Kindern durch ihre Eltern.Frage: Ihre Fraktion hat die Wahl von Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin auf den letzten Metern verhindert. Haben Sie damals zu den Abgeordneten gehört, die sie kritisch gesehen haben?Antwort: Ja, und ich fühle mich durch solche Aussagen von ihr bestätigt.Die StimmenköniginTobias KochAnne König hat als Lehrerin und didaktische Leiterin gearbeitet. Seit 2021 sitzt sie als direkt gewählte Abgeordnete für die CDU im deutschen Parlament. Ihren Wahlkreis Borken II im Bundesland Nordrhein-Westfalen gewann sie im vergangenen Jahr mit 47,9 Prozent der Stimmen. König erzielte damit das beste Erststimmenresultat aller CDU-Parlamentarier. Sie ist 41 Jahre alt und hat zwei Söhne.Passend zum Artikel