Max Kraft / Photopress-Archiv / KeystoneEine Zeitreise in eine Ära, als Lehrerinnen zur Ehelosigkeit gezwungen waren.14.08.2026, 04.50 Uhr4 LeseminutenErster Schultag in Ostermundigen bei Bern im Jahre 1958. Leicht ängstlich blickt der Bub auf seine Mitschüler. Die Hand seiner Mutter lässt er erst los, als ihn die Lehrerin zum Sitzen auffordert. Der Fotograf Max Kraft hat die Atmosphäre dieses Tags eingefangen, wie er sich damals im Spätsommer zehntausendfach in der Schweiz wiederholt. Was die historischen Bilder nicht verraten: Die Lehrerin wird hier noch respektvoll mit «Fräulein» angesprochen. Hinter dieser Anrede verbarg sich eine harte gesellschaftliche Realität; es war die Zeit des sogenannten Lehrerinnen-Zölibats.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. 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Es herrschte die Ansicht, dass eine Frau nicht gleichzeitig ihren «Pflichten» als Ehefrau und Mutter sowie ihrer beruflichen Verantwortung in der Schule gerecht werden könne. Auch vor einer «Verweiblichung» der Volksschule wurde gewarnt: Frauen seien für die Erziehung älterer Knaben ungeeignet, dafür brauche es Männer, lautete eines der Hauptargumente.Erwartungsvolle Blicke: Vor dem Neuanfang mischt sich Vorfreude mit Nervosität.Max Kraft / Photopress-Archiv / KeystoneDie Zürcher Regierung brachte 1912 ein Gesetz an die Urne, das die Nichtwählbarkeit von verheirateten Lehrerinnen festschreiben wollte. Die (männliche) Stimmbevölkerung verwarf diese Vorlage zwar an der Urne. Dies hinderte jedoch viele lokale Schulbehörden nicht daran, Stellen nur für männliche Lehrkräfte auszuschreiben.Konservative Vertreter im Kantonsrat versuchten zudem, dem Verbot doch noch zum Durchbruch zu verhelfen. In der Debatte warnten sie davor, dass eine Lehrerin mit eigener Familie ihre Gedanken notgedrungen bei den häuslichen Sorgen habe und sich nicht mit voller Energie den Schulkindern widmen könne. Vor dieser «geistigen und physischen Überlastung» verheirateter Frauen durch Schwangerschaft, Haushalt und Kindererziehung müssten Schulkinder geschützt werden.Seelische Stütze: Die Mütter der Erstklässler dürfen in den ersten Schulstunden mit anwesend sein.Max Kraft / Photopress-Archiv / KeystoneIm Kanton Solothurn galt ab 1929 für frisch patentierte Lehrerinnen sogar eine dreijährige Wartefrist vor einer Festanstellung – offenkundig wollte man sichergehen, dass sie nicht plötzlich doch noch in den Hafen der Ehe einkehrten. Ab 1934 wurde verheirateten Lehrerinnen die Berufsausübung im Hauptamt komplett verboten.Schon vor der Verankerung gesetzlicher Verbote hatte der enorme gesellschaftliche Druck dazu geführt, dass Lehrerinnen in Städten wie Bern, Zürich und Basel bei einer Heirat von sich aus kündigten, wie neuere bildungshistorische Forschungen zur Schweizer Schulgeschichte zeigen.Eine folgenschwere VersammlungEine gewichtige Rolle in der eidgenössischen Debatte spielten die beiden Basler Lehrerinnen Rosa Göttisheim (1875–1950) und Georgine Gerhard (1886–1971). Als im Basler Grossen Rat 1920 der Ruf nach einem gesetzlichen Lehrerinnenzölibat laut wurde, organisierten Göttisheim und Gerhard eine folgenschwere Lehrerinnenversammlung. An der Versammlung wurde schliesslich eine Resolution verabschiedet, die das Heiratsverbot für Lehrerinnen zwar ablehnte, gleichzeitig aber festhielt, dass die Doppelrolle als Lehrerin und Hausfrau «nicht wünschbar» sei. Diese Positionierung spielte den Befürwortern des Verbots in die Hände, das Gesetz wurde 1922 Tatsache.Der Lehrerinnenzölibat war aber auch ein Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Besonders in wirtschaftlichen Krisenzeiten wie den 1920er und 1930er Jahren wurde das Berufsverbot für verheiratete Frauen rigoros genutzt, um die ohnehin knappen staatlichen Stellen für männliche Lehrer – die als alleinige «Familienernährer» galten – zu sichern. So wurde in den Verhandlungen des Grossen Rates in Basel-Stadt zur Einführung des gesetzlichen Lehrerinnenzölibats im Jahr 1922 offen gesagt, dass verheiratete Lehrerinnen Männern die Stellen wegnehmen würden.Im Kanton Bern löste die Weltwirtschaftskrise von 1929 eine Debatte um das «Doppelverdienertum» aus und führte 1933 schliesslich zu einem Verbot der Neueinstellung von verheirateten Frauen im Staatsdienst.Erste Meldungen im Unterricht.Max Kraft / Photopress-Archiv / KeystoneDas Ende des Lehrerinnenzölibats war letztlich weniger einem raschen gleichstellungspolitischen Umdenken zu verdanken als schlicht der Not geschuldet: Die Schweiz erlebte einen enormen Lehrermangel. Die Schulbehörden im Kanton Bern und in anderen Kantonen waren dringend auf qualifizierte Lehrkräfte angewiesen und konnten es sich einfach nicht mehr leisten, gut ausgebildete Frauen bei einer Heirat vor die Tür zu setzen.Es gab aber auch Kantone, in denen verheiratete Frauen bereits früh offiziell und in grosser Zahl im Schuldienst verbleiben durften. Und zwar in den Kantonen Waadt, Genf und Tessin.Einer der ersten Kantone, der den Lehrerinnenzölibat offiziell aufhob, war Basel-Stadt im Jahre 1965. Ausschlaggebend war auch dort der seit Ende des Zweiten Weltkrieges anhaltende Lehrermangel. In anderen Kantonen lebte das Verbot häufig informell weiter und fand erst 1981 mit der Annahme der eidgenössischen Volksinitiative zur Gleichstellung von Mann und Frau in der Bundesverfassung ein definitives Ende.Heute würde an den Schweizer Primarschulen ohne Frauen gar nichts mehr gehen: Schweizweit sind rund 83 Prozent der Primarlehrkräfte weiblich.Ordnung vor dem Klassenzimmer: Die Schultheken werden geordnet an die Garderobenhaken gehängt.Max Kraft / Photopress-Archiv / KeystoneSusanne Burren, Sabina Larcher (Hrsg.): Geschlecht, Bildung, Profession. Ungleichheiten im pädagogischen Berufsfeld. Verlag Barbara Budrich, Opladen 2022, 230 S.«NZZ Live»-Veranstaltung: Wie Noten unser Leben prägen – Margrit Stamm zu GastWir büffeln, schwitzen, bibbern und lassen uns sortieren. Doch mit dem Selektionsdruck wächst der Stress. Überhöhen wir den Stellenwert von Noten? Wir diskutieren mit Margrit Stamm, Erziehungswissenschafterin.13. Oktober 2026, 19.30 Uhr, Bernhard-Theater, Zürich Tickets und weitere Informationen finden Sie hier