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Weiterbildung ist oft ein wichtiger Schritt zu einer neuen Stelle. Foto: IMAGO/Westend61 Plan B für die Karriere: Arbeitslos – und nun? Diese Unterstützung gibt es kostenlos vom Staat Wer seinen Job verliert, kann zur Neuorientierung mehr nutzen als nur das Arbeitslosengeld. Ein Überblick über die wichtigsten Hilfen.

Führungskräfte trifft die aktuelle Krise besonders hart. Jahrzehntelang sicher geglaubte Jobs im mittleren und oberen Management werden gerade gestrichen. Immerhin, wer seine Stelle verliert, kann sich bei der finanziellen Unterstützung durch den Staat oft auf weit mehr als das reine Arbeitslosengeld verlassen. Insbesondere der Bund bietet eine Reihe von Hilfsprogrammen, über die unter Umständen mehrere tausend Euro an Unterstützung möglich sind. Das reicht von den Kosten für eine Bewerbungsmappe bis zur Umschulung oder gar dem Umzug in die Schweiz. Ein Überblick.WeiterbildungWer arbeitslos wird, muss sich oft weiterqualifizieren, um eine Chance auf dem Jobmarkt zu haben. Manchmal hilft nur noch der Wechsel in einen neuen Beruf. Der Staat fördert deshalb die berufliche Weiterbildung oder auch die Umschulung beziehungsweise die schrittweise Teilqualifizierung für einen neuen Job. Dies geschieht in Form von Bildungsgutscheinen. Das Arbeitslosengeld wird in der Regel weitergezahlt.Ob ein Bildungsgutschein bewilligt wird, entscheidet stets der zuständige Sachbearbeiter von der Agentur für Arbeit in einem persönlichen Gespräch. Der Bildungsgutschein wird dann meist direkt vor Ort ausgestellt. Einen Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung durch den Staat gibt es nur für Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss.Neben den Gebühren für den Lehrgang selbst können auch Kosten für Anfahrt, Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren sowie Kinderbetreuung oder Unterbringung vor Ort übernommen werden. Das Programm können sich die Betroffenen selbst aussuchen. Der Bildungsträger und die Weiterbildung müssen allerdings für die Förderung zugelassen sein.Der Bildungsgutschein ist in der Regel regional begrenzt, auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt und auch zeitlich befristet, meist auf drei Monate. Bis dahin muss die Weiterbildung begonnen werden. Ein Gutschein kann allerdings neu ausgestellt werden. Bei einer Umschulung oder Teilqualifizierung ist ein sogenanntes Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat möglich und bei erfolgreichem Abschluss eine Weiterbildungsprämie von bis zu 1500 Euro.Qualifizierung & CoachingNeben dem Weiterbildungsgutschein gibt es den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) speziell für Qualifizierung und Coaching. Mit diesem Angebot sollen Arbeitslose auf Bewerbungsgespräche oder den Gang in die Selbstständigkeit vorbereitet werden. Förderprogramme lassen sich über diese Datenbank finden. Die Kosten übernimmt die Arbeitsagentur vollständig, falls der zuständige Betreuer zustimmt.Wer länger als sechs Monate arbeitslos ist und Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann außerdem einen Gutschein für die private Arbeitsvermittlung (AVGS MPAV) erhalten. Diese Förderung läuft meist drei oder sechs Monate. Auch hier entscheidet der zuständige Sachbearbeiter, ob ein privater Arbeitsvermittler die Chancen des Kandidaten auf einen neuen Job erhöht.Jobs Plan B für Ihre Karriere Selbst gut ausgebildete Menschen verlieren derzeit ihren Job oder fürchten sich davor. Da hilft nur ein Plan B. Wie findet man die richtige Alternative, bevor es zu spät ist? von Antonella CorradoVermittlungsbudgetWer sich auf einen Job in einer anderen Stadt oder sogar im Ausland bewirbt, wird dafür unter Umständen über das sogenannte Vermittlungsbudget finanziell vom Staat unterstützt. Kosten können ganz oder teilweise übernommen werden. Die Spanne reicht dabei von Bewerbungsfotos bis zum Umzug. Die Fördermöglichkeiten wurden vom Gesetzgeber bewusst nicht eingegrenzt. „Das Vermittlungsbudget bietet damit einen großen Spielraum für eine ganz individuelle Förderung”, heißt es beim Bundesarbeitsministerium.Das Angebot richtet sich auch nicht nur an bedürftige Menschen, sondern allgemein an arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen – vorausgesetzt, sie sind auf der Suche nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich. Gefördert werden können Bewerbungen auf Jobs in der Europäischen Union oder der Schweiz sowie in Liechtenstein, Norwegen und Island (Europäischer Wirtschaftsraum). Der Antrag muss gestellt werden, ehe die Kosten entstehen.Entlassene Manager Was Ex-Manager in der Selbstständigkeit massiv unterschätzen Einstige Führungskräfte spielen oft mit dem Gedanken, als Berater oder Interimmanager zu reüssieren. Was es dafür tatsächlich braucht, übersehen viele. von Kristin RauGründerzuschussEine Kündigung kann den letzten Anstoß geben, um sich endlich mit einer Geschäftsidee selbstständig zu machen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Arbeitslose dabei mit dem Gründungszuschuss. Voraussetzungen sind:Der Antragsteller ist arbeitslos. Hat er selbst gekündigt, ist der Gründungszuschuss in der Regel nicht verfügbar, denn die Förderung soll ja das wegfallende Arbeitslosengeld ersetzen. Es besteht Anspruch auf noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld (ALG 1). Die selbstständige Tätigkeit wurde noch nicht begonnen. Die Selbstständigkeit wird hauptberuflich ausgeübt (mindestens 15 Stunden pro Woche), der Antragsteller ist also nicht mehr arbeitslos. Die Selbstständigkeit hat Aussicht auf Erfolg. Weitere Tätigkeiten sind erlaubt, dürfen in der Summe aber nicht mehr Zeit beanspruchen als die geförderte Selbstständigkeit.Ob die Selbstständigkeit Aussicht auf Erfolg hat, muss von einer sogenannten fachkundigen Stelle geprüft werden. Dazu gehören die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Banken, Fachverbände, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Existenzgründungsberater. Sie prüfen den Businessplan, den Lebenslauf und die Qualifikationen. Die fachkundige Stelle kann frei gewählt werden. Etwaige Kosten, die für diese Prüfung anfallen, werden nicht übernommen.Der Gründerzuschuss wird für bis zu 15 Monate gezahlt und unterteilt sich in zwei Phasen. Zunächst gibt es sechs Monate lang eine monatliche Unterstützung in Höhe des letzten Arbeitslosengeldes. Damit soll der Start in die Selbstständigkeit abgesichert werden, sollte das Einkommen zunächst nicht für den Lebensunterhalt reichen. Hinzu kommen pauschal 300 Euro Zuschuss für die gesetzlichen Sozialversicherungen. Der Zuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig.Sozialleistungen „Missbrauch bedeutet Ungleichheit für alle, die jeden Tag arbeiten gehen“ Die Bundesregierung will gegen Sozialleistungsmissbrauch vorgehen. Die Oberbürgermeisterin von Gelsenkirchen, Andrea Henze, weiß, was es dafür braucht. von Sophie CrocollWird dann die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt, belohnt der Staat dies ein neun Monate lang mit einer Aufbauförderung in Höhe von 300 Euro pro Monat. Diese Unterstützung muss separat beantragt werden. Wichtig: Scheitert die Selbstständigkeit und bezieht der Betroffene wieder ALG 1, mindert sich der etwaige verbliebene Anspruch um die sechs Monate, die der Gründungszuschuss in der ersten Phase gezahlt wurde.Europäischer GlobalisierungsfondsWer seinen Job während einer Massenentlassung verliert, kann womöglich Hilfe durch den Europäischen Globalisierungsfonds (EGF) erhalten. Die EU will damit die negativen Folgen weltweiter Krisen und Umbrüche für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Selbstständige abfedern. Seit Juni können auch Beschäftigte, deren Jobverlust erst unmittelbar bevorsteht, einen Antrag stellen.Was als Massenentlassung gilt, ist je nach Unternehmensgröße anders definiert. Grob gesagt sind damit mindestens 200 Entlassungen binnen vier Monaten gemeint, inklusive Zulieferern und Dienstleistern des betroffenen Unternehmens. Gefördert werden Arbeitssuche, Bewerbung und Coaching, Weiterbildung, Qualifizierung sowie Existenzgründung. All dies wird über einen zentralen Transferdienstleister organisiert, der vom Unternehmen beauftragt wurde, um den Sozialplan umzusetzen. Er fungiert für die Betroffenen als Ansprechpartner. Steht der Stellenabbau erst bevor, setzt das Unternehmen die EGF-Förderung selbst umHier finden Sie eine Auswahl der Summer-School-Artikel:Meine Mitarbeiterin ist krank – wie kann ich endlich wieder planen?Wie lehne ich eine Beförderung ab, ohne ambitionslos zu wirken?Sie wurden gekündigt – und müssen noch durchhaltenDen Antrag stellen Betroffene, Arbeitgeber oder Gewerkschaften bei der Bundesarbeitsagentur. Er wird vom Bundesarbeitsministerium und schließlich der EU-Kommission geprüft. Seit dem Start des Programms 2007 wurden laut Regierungsangaben bundesweit 13 Projekte mit insgesamt rund 62 Millionen Euro gefördert. Dazu gehörten im vergangenen Jahr 915 ehemalige Beschäftigte des Reifenherstellers Goodyear in Fulda und Hanau.Weitere Hilfe für ArbeitsloseNeben der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter unterstützen auch die Bundesländer Menschen auf Jobsuche. Einen Überblick über passende Förderangebote verschiedener Anbieter stellt die Plattform „Mein NOW” der Bundesarbeitsagentur zur Verfügung. Eine andere Ressource ist die Förderdatenbank für Bund, Länder und EU. Das Bundesarbeitsministerium unterstützt darüber hinaus unter anderem die Weiterbildung von Solo-Selbstständigen im Rahmen des Programms „Kompass” mit bis zu 4500 Euro.In der WiWo Summer School liefern wir Ihnen Inspiration, die Ihren Managementalltag verändert. Hier finden Sie alle Lektionen. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige Stellenmarkt Die besten Jobs auf Handelsblatt.com Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige IT BOLTWISE Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik Anzeige Remind.me Jedes Jahr mehrere hundert Euro Stromkosten sparen – so geht’s Anzeige Presseportal Lesen Sie die News führender Unternehmen! 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