Ein Jahr lang muss ein Ehepaar in der Regel getrennt leben, bevor das Familiengericht die Ehe scheiden kann. Ein Grund: Die Ehe ist im deutschen Rechtssystem so schützenswert, dass sie eine weitere Chance bekommen soll – selbst wenn beide Partner sicher sind, dass sie nichts mehr miteinander zu tun haben wollen. Das Gesetz verlangt natürlich nicht, dass sich die Ex-Partner versöhnen oder es auch nur versuchen. Das Trennungsjahr gilt vor allem als Beweis dafür, dass das gemeinsame Leben tatsächlich beendet ist.

Diese Regelung gilt seit 1977 und macht für Verheiratete vieles einfacher: Seitdem werden Paare nach dem »Zerrüttungsprinzip« statt nach dem »Schuldprinzip« geschieden. Das heißt, es wird nicht mehr geprüft, wer schuld am Scheitern der Ehe ist. In den meisten Fällen müssen nach einem Trennungsjahr, das die »Zerrüttung« belegt, keine alten Verletzungen und intime Details mehr vor Gericht ausgebreitet werden. Zuletzt wurden gut 90 Prozent der Scheidungsanträge ohnehin mit der Zustimmung des Partners gestellt.

Das Trennungsjahr schafft Zeit, damit sich beide Partner auf praktische Regelungen einigen können: Was passiert mit dem gemeinsamen Vermögen? Wie regeln wir Betreuung und Unterhalt für die Kinder? Wer sich in diesen großen Fragen einigt, kann Geld sparen und hat womöglich die Basis geschaffen, auch nach der Scheidung noch ein gutes Verhältnis zum Ex-Partner zu halten – besonders wertvoll, wenn gemeinsame Kinder betroffen sind. In manchen Fällen führt das verpflichtende Jahr vielleicht sogar dazu, dass man sich doch wieder annähert – und die Liebe eine neue Basis findet.