PfadnavigationHomeRegionalesHamburgHamburger WasserstraßenBetrunken im Kanu, überfüllte Fähre – Polizei zieht Bilanz einer GroßkontrolleStand: 08:38 UhrLesedauer: 2 MinutenBeamte der Wasserschutzpolizei und ihr Elektroboot „Krabbe“ WS 54 während einer Kontrollfahrt auf dem Rondeelteich an der Außenalster.Quelle: Marcus Brandt/dpaZwischen Ausflugsbooten, Kanus und Hafenfähren hat die Wasserschutzpolizei in Hamburg genauer hingeschaut. Die Bilanz eines Kontrolleinsatzes auf Alster und Elbe zeigt, dass nicht jeder die Regeln auf dem Wasser so genau nimmt.Bei sommerlichen Temperaturen herrscht auf Alster und Elbe in Hamburg Hochbetrieb. Segelboote, Motorboote, Kanus, Stand-up-Paddle-Boards und Hafenfähren teilen sich dann die Wasserwege mitten in der Stadt. Die Hamburger Wasserschutzpolizei hat nun die Ergebnisse eines Kontrolleinsatzes vorgelegt. Demnach überprüften die Beamten am vergangenen Wochenende 76 Wasserfahrzeuge und 82 Personen.Die Polizei kontrollierte dabei unter anderem Führerscheine, Sicherheitsausrüstung und die Einhaltung der Verkehrsregeln. Insgesamt leiteten die Beamten 16 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein. Unter den festgestellten Verstößen war auch ein Fall auf einer Hafenfähre. Nach Angaben der Polizei hatte deren Schiffsführer an den Landungsbrücken 278 statt der zulässigen 250 Passagiere an Bord genommen. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet.Lesen Sie auchDeutlich schwerer wiegt aus Sicht der Ermittler der Fall eines Kanufahrers auf der Außenalster. Gegen den Mann erstatteten die Beamten Anzeige wegen des Verdachts auf Trunkenheit im Schiffsverkehr. Der 34-Jährige war mit fünf Begleitern in einem Kanu auf einem Nebengewässer der Außenalster unterwegs. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,37 Promille. Damit lag der Mann deutlich über der Grenze, ab der nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vorliegt. Ihm droht nun ein Strafverfahren.Vielen Freizeitkapitänen sei nicht bewusst, dass auf Hamburgs Gewässern dieselben grundlegenden Regeln gelten wie im Straßenverkehr. Die Alster ist eine offizielle Wasserstraße. Für Bootsführer gelten deshalb klare Vorgaben zu Alkohol, Drogenkonsum und sicherem Verhalten. Die Wasserschutzpolizei weist regelmäßig darauf hin, dass Alkohol auf dem Wasser besonders gefährlich sein kann. Strömung, Wind, Wellengang oder dichtes Verkehrsaufkommen können Situationen schnell unübersichtlich machen. Bereits geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen Reaktionsvermögen und Urteilsfähigkeit.Betrunken im Kanu: ab 1,1 Promille eine StraftatAb einem Wert von 0,5 Promille wird grundsätzlich ein Bußgeld fällig. Ab 1,1 Promille gehen die Behörden von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Dann wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Diese Regeln gelten nicht nur für motorisierte Boote. Kanus, Tret- und Schlauchboote sowie Stand-up-Paddle-Boards werden rechtlich als Wasser-Kleinfahrzeuge eingestuft. Wer mit ihnen auf den Hamburger Gewässern unterwegs ist, muss sich ebenfalls an die Vorschriften halten.Auch beim Konsum von Cannabis gelten auf dem Wasser dieselben Grenzwerte wie im Straßenverkehr. Für Bootsführer liegt der maßgebliche Grenzwert bei 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blut. lno/juve