Quelle: dpa Hamburg/Schleswig-Holstein
12. August 2026, 15:57 Uhr
Nun wird gegen die Eltern des ertrunkenen Kindes ermittelt. Der Verdacht ist fahrlässige Tötung durch unterlassene Hilfeleistung.
© Marcus Golejewski/dpa
Nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens im Pool des elterlichen Gartens wird jetzt gegen die Eltern ermittelt. Es geht um den Verdacht der fahrlässigen Tötung durch unterlassene Hilfeleistung, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass ein Verstoß gegen Aufsichts- und weitere Sorgfaltspflichten zum Ertrinkungstod des Kindes geführt haben könnte.








