Quelle: dpa Bayern

12. August 2026, 16:13 Uhr

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof befasst sich mit Ladenschlusszeiten an Sonn- und Feiertagen. (Symbolbild)

© Peter Kneffel/​dpa

Mini-Supermärkte ohne Personal müssen in der Nürnberger Innenstadt an Sonn- und Feiertagen nachts vorerst geschlossen bleiben. Die Stadt hatte die Ladenöffnungszeiten unter anderem zum Lärmschutz eingeschränkt. Dagegen ging ein Betreiber eines Automaten-Supermarktes mittels Eilantrag vor. Diesen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) nun abgelehnt – die Richter zeigten aber Verständnis für die Argumentation des Ladenbetreibers.