Im Dresdner Rudolf-Harbig-Stadion wird künftig ganz genau hingeschaut, wer das Smartphone nicht bloß zum Fotografieren der eigenen Erinnerung zückt. Zweitligist Dynamo Dresden hat seine Haus- und Benutzungsordnung angepasst und geht damit gegen eine Gruppe vor, die den Profifußball längst für die eigenen Zwecke entdeckt hat: Influencer, Vlogger und andere Content Creator, die das Stadionerlebnis zum Bestandteil ihrer eigenen Medienangebote machen. Der Kern der neuen Regelung ist weniger spektakulär, als es die Debatte zunächst vermuten lässt – und zugleich weitreichend. Wer im Stadion Bild- oder Videoaufnahmen für kommerziell verwertbaren Content anfertigen will, soll dafür künftig eine entsprechende Genehmigung benötigen. Damit richtet sich Dynamo insbesondere gegen professionelle oder semiprofessionelle Produktionen, bei denen ein Heimspiel nicht nur Erinnerung, sondern zugleich Geschäftsmodell ist.
Fußballstadien sind zur Einnahmequelle geworden
Für den Verein geht es dabei um mehr als die Frage, ob jemand während des Spiels sein Handy in der Hand hält. Fußballstadien sind für einige Menschen längst zur Einnahmequelle geworden. Fernsehkameras, Fotografen und vereinseigene Kanäle produzieren ohnehin schon Bilder und Impressionen in einer kaum messbaren Zahl. Gleichzeitig haben soziale Netzwerke eine zweite Ebene geschaffen: Jeder Zuschauer kann theoretisch selbst zum Sender werden, einen Spieltag dokumentieren und damit Reichweite und im Einzelfall auch Einnahmen erzielen. Genau an dieser Stelle zieht Dynamo nun eine Grenze. Das Stadion soll aus Sicht des Vereins in erster Linie ein Ort bleiben, an dem Fußball er- und gelebt wird. Beliebig verwertbarer Fremdcontent gehört zu diesem Erlebnis nicht dazu. Die Hausordnung des Rudolf-Harbig-Stadions ist für alle Besucher verbindlich; mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennen Zuschauer die entsprechenden Regeln an.












