PfadnavigationHomeRegionalesHamburgZielfahnder42-Jähriger drei Jahre nach versuchtem Tötungsdelikt auf St. Pauli verhaftetStand: 13:50 UhrLesedauer: 2 MinutenHamburgs Reeperbahn feiert Geburtstag: 400 Jahre ReeperbahnQuelle: Bertold Fabricius/BERTOLD FABRICIUSNach einer Auseinandersetzung im Oktober 2023 in der Gerhardstraße war ein damals 29-Jähriger schwer verletzt worden. Nun nahm die Polizei einen Tatverdächtigen in dessen Wohnung in Rahlstedt fest.Nach einem versuchten Tötungsdelikt in Hamburg-St. Pauli hat die Polizei einen 42-jährigen Tatverdächtigen verhaftet. Wie die Ermittlungsbehörden mitteilten, erfolgte die Festnahme am Dienstag an der Wohnanschrift des Mannes im Stadtteil Rahlstedt.Der Fall geht auf den 22. Oktober 2023 zurück. Nach Angaben der Polizei kam es gegen 4.43 Uhr in der Gerhardstraße zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen. Dabei erlitt ein damals 29 Jahre alter Mann durch Schläge und Tritte schwerste Verletzungen. Die drei mutmaßlichen Angreifer flüchteten anschließend in unbekannte Richtung.Zunächst übernahm das für den Tatort zuständige Landeskriminalamt 113 die Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Im weiteren Verlauf ergaben sich den Angaben zufolge jedoch Hinweise auf ein versuchtes Tötungsdelikt. Daraufhin wurden die Ermittlungen von der Mordkommission des Landeskriminalamts Hamburg (LKA 41) in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Hamburg fortgeführt.Mann mit serbischer StaatsangehörigkeitIm Rahmen der umfangreichen Ermittlungen geriet ein inzwischen 42 Jahre alter Mann mit serbischer Staatsangehörigkeit in den Fokus der Ermittler. Die Staatsanwaltschaft Hamburg erwirkte daraufhin beim zuständigen Amtsgericht einen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen.Zielfahnder des Landeskriminalamts Hamburg lokalisierten den Mann nach Angaben der Polizei an seiner Wohnanschrift in Rahlstedt und nahmen ihn dort fest. Bei dem Einsatz stellten die Beamten zudem mehrere Beweismittel sicher. Anschließend wurde der 42-Jährige dem Untersuchungsgefängnis zugeführt.Die Ermittlungen zu dem Fall dauern nach Angaben der Strafverfolgungsbehörden weiter an. Zu möglichen Hintergründen der Auseinandersetzung sowie zur Identität der weiteren Beteiligten machten die Behörden zunächst keine Angaben. Die Unschuldsvermutung gilt.dfe