Das Lachgas-Verkaufsverbot sollte den Handel mit gefährlichen Großgebinden stoppen – doch in Halle wird das offenbar weniger ernst genommen. Seit April 2026 dürfen Lachgasbehälter mit mehr als 8,4 Gramm Inhalt nicht mehr an Privatpersonen abgegeben werden. Eine Marktstichprobe der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zeigt nun: Ein Teil der Verkaufsstellen kümmert sich nicht darum.
Bei einem nicht repräsentativen Test in 20 Spätis und Kiosken im Stadtgebiet fanden die Prüfer in vier Läden weiterhin Kartuschen mit einem Füllvolumen von einem oder zwei Kilogramm. In zwei Fällen lagen die verbotenen Großgebinde sogar offen in der Auslage. Für Verbraucher, insbesondere Jugendliche, ist das relevant – denn das Gas ist deutlich gefährlicher als sein harmloser Ruf.
Was die Stichprobe der Verbraucherzentrale zeigte
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt überprüfte im Sommer 2026 zwanzig Verkaufsstellen in Halle. Das Ergebnis bezeichnet sie selbst als alarmierend. In vier Läden waren die verbotenen Kilo-Kartuschen erhältlich. In zwei davon mussten die Tester nicht einmal nachfragen – die Ware stand offen im Regal.
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