Es sollte ein Mitbringsel aus dem Urlaub für die Tochter sein, doch daraus wird nun nichts. Im Reisegepäck einer Frau entdeckten Zollbeamte am Wochenende eine Trommel, bespannt mit Pythonleder. Sie beschlagnahmten das Musikinstrument, das die Frau in einem Souvenirladen erworben hatte.Bei der Kontrolle am Flughafen ergaben sich Hinweise, dass es sich um ein Erzeugnis einer artenschutzrechtlich geschützten Tierart handelt, wie das Hauptzollamt München mitteilt. Die für die Einfuhr erforderlichen Nachweise habe die Frau nicht vorlegen können.In Geschäften und auf Märkten würden in Urlaubsregionen viele Souvenirs angeboten. „Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie ohne Weiteres nach Deutschland oder in die Europäische Union eingeführt werden dürfen“, informiert Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München. „Besondere Vorsicht ist bei Erzeugnissen aus Reptilienleder, Elfenbein, Korallen, Schildpatt sowie bei bestimmten Pflanzen und Hölzern geboten.“Reisenden empfiehlt das Hauptzollamt München, sich vor dem Kauf über Einfuhr- und Ausfuhrvorschriften zu informieren. Fehlende Genehmigungen könnten zur Beschlagnahme der Waren sowie zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Beim Kauf von Souvenirs sollte sorgfältig geprüft werden, aus welchen Materialien diese hergestellt wurden, rät der Zoll. Wer unsicher ist, sollte auf den Kauf verzichten.