André Preidel hat aus seinem Hobby einen Beruf gemacht: Er kauft alte Gameboys von Nintendo auf, macht sie wieder flott und verkauft sie in der EU und der Schweiz weiter. Doch das Geschäft im europäischen Ausland ist für ihn ab diesem Mittwoch vorbei.Angefangen hat er damit im vergangenen Oktober, hauptberuflich bastelt und handelt er seit Anfang des Jahres – und erwirtschafte damit aktuell zwischen 10.000 und 15.000 Euro Umsatz im Monat, sagt er. Bisher läuft das Geschäft ausschließlich über Ebay, ein eigener Onlineshop soll folgen. Die internationale Ausrichtung hat er dagegen aufgegeben: Bereits fertige Übersetzungen in andere Sprachen macht er rückgängig.Grund dafür ist die EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), die zwar bereits seit 2025 in Kraft ist, die Übergangsfrist aber erst am 12. August dieses Jahres abläuft.Technologiedominanz Brüssel wehrt sich gegen Trumps neue Zolldrohungen Nach Rekordstrafe gegen Google: Washington will die digitale Regulierung der EU nicht akzeptieren. Der Kampf um die technologische Souveränität wird härter. von Daniel GoffartIm Grunde regelt sie, wie Versandverpackungen fortan gestaltet, gekennzeichnet und recycelt werden müssen, wer dafür verantwortlich ist und das alles nachhalten muss. Sie gilt grundsätzlich für jedes Unternehmen, das in der EU Verpackungen oder verpackte Waren in Umlauf bringt: Milliardenkonzerne wie Einzelunternehmer.Für kleine Unternehmen läppern sich die KostenEigentlich meint Brüssel es gut: Das Regelwerk soll Verpackungsmüll reduzieren, die Kreislaufwirtschaft anschieben und den EU-Binnenmarkt durch eine neue, einheitliche Regelung stärken.Was auf dem Papier nach sinnvoller Vereinheitlichung klingt, entpuppt sich laut mehreren Stellen als bürokratische Hürde – und treibt die Kosten. „Ich halte die Verordnung für eine Katastrophe“, urteilt etwa Tim Arlt, Geschäftsführer beim Verband Händlerbund. Denn PPWR bringt eine Pflicht mit sich, die kleinen Händlern besonders zusetzt: Wer Waren in ein anderes EU-Land verschickt, trägt nun mitunter auch dort die Verantwortung für den Karton.Ein deutscher Händler etwa kann aber nicht immer selbst die Verantwortung für eine Versandverpackung übernehmen, die er beispielsweise nach Italien verschickt. Hier sieht das EU-Regelwerk vor, dass Unternehmen dafür im jeweiligen Zielland einen Bevollmächtigten ernennen. Dieser Vertreter, oft ein entsprechender Dienstleister, registriert den Händler zum Beispiel beim nationalen Rücknahmesystem, meldet, wie viel Verpackungsmaterial in Umlauf gebracht wurde, führt Lizenzgebühren ab und ist Ansprechpartner für die lokalen Behörden, etwa bei Verstößen.Bürokratie Ein bisschen weniger Wahnsinn Nach lautem Protest der Unternehmen gibt es neue Vorschläge zur EU-Entwaldungsverordnung. Der Wirtschaft reicht das nicht. von Daniel GoffartWer aus einem EU-Land in alle anderen 26 Staaten liefern will, braucht 26 solcher Bevollmächtigten. Das kostet Geld: Der Händlerbund rechnet mit mehreren hundert Euro pro Jahr und Land. Hinzu kommt: Die PPWR gilt ab dem ersten Paket, eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Es ist egal, ob ein Unternehmen zwei oder 200.000 Pakete in ein Zielland innerhalb der EU versendet.Für große Unternehmen dürfte PPWR nicht mehr als die nächste regulatorische Pflicht sein. Oft haben die in mehreren Ländern Niederlassungen und brauchen dann keinen Bevollmächtigten. Für kleine Händler jedoch läppern sich für oft nur wenige Pakete die Kosten, wenn sie ihre Produkte in viele Länder verschicken. Das frisst Marge und stellt einige vor existenzielle Herausforderungen.Händler informieren Kunden über VerkaufsstoppAndré Preidels Selbstständigkeit ist gut angelaufen, doch die drohenden Kosten und bürokratischen Hürden treiben ihn dazu, ab Mittwoch keine Pakete mehr ins EU-Ausland zu schicken. Dabei mache der EU-Auslandsmarkt gute 20 Prozent seines Gesamtumsatzes aus. „Erst einmal muss man ja überhaupt einen solchen Bevollmächtigten finden, dazu kommen Dokumentationspflichten, die nicht in jedem Land gleich sind – für mich ist das auch zeitlich nicht zu machen“, sagt er.Die neue Regelung betrifft nicht nur den Verkauf, sondern auch die Beschaffung: „Ich handle mit Sammlerstücken, die nicht in beliebiger Stückzahl abrufbar sind, immerhin werden die Gameboys nicht mehr hergestellt“, erklärt Preidel. „Ich verkaufe schon jetzt weniger, als ich eigentlich absetzen könnte.“Mit diesem Schritt ist er nicht allein. In sozialen Medien setzten Kleinunternehmer zuletzt eine Flut an Posts ab, in denen sie ihre Kunden darüber informierten, bald nicht mehr ins EU-Ausland zu liefern. Auch Tim Arlt habe „tausende“ Nachrichten von Händlern bekommen, für die sich das EU-Geschäft nicht mehr lohnt und deshalb aufhören, „teilweise nach Jahrzehnten“.Mit dem Versand ins europäische Ausland hört auch Sebastian Ganze aus Leipzig auf. Mit „Herr Ganze“ betreibt er nebenbei eine Fashion-Marke mit selbstgestalteten Motiven und fertigt Auftragsproduktionen an. Rund 50.000 Euro setze er damit im Jahr insgesamt um, ein Teil komme auch aus dem Ausland. „Das Geschäft hat in den vergangenen zwei Jahren im Ausland sogar nochmal angezogen“, berichtet er. Trotzdem zieht auch er sich jetzt zurück. „Es war sofort klar, dass die Rechnung so nicht mehr aufgehen würde.“Händlern fehlt noch immer die PlanungssicherheitWas die Lage zusätzlich verschärft: Viele Händler konnten sich nicht angemessen vorbereiten. „In vielen Ländern ist bis heute nicht klar, was Händler genau tun müssen, an wen sie sich wenden sollen und was das Ganze kostet“, mahnt Tim Arlt.„Wichtige Details der Verordnung werden erst nach und nach in weiteren Rechtsakten festgelegt, Unternehmen müssen aber schon heute über neue Verpackungen entscheiden“, kommentierte auch die IHK für Oberfranken in einer Mitteilung. „Wer heute investieren muss, kann nicht auf Rechtsakte warten, die erst morgen kommen“, warnte deren Präsident Michael Waasner. Was fehle, ist Planungssicherheit.Dennoch drohen Strafen für alle, die sich nicht an die Verordnung halten. „Je nach Land und Verstoß können Bußgelder von bis zu 200.000 Euro fällig werden – etwa, wenn ein Händler in einem Markt keinen Bevollmächtigten hat“, sagt Arlt.