Der Plan für das hessische Wolfsmanagement ist rechtmäßig. Wie das Regierungspräsidium Kassel mitteilt, hat das zuständige Verwaltungsgericht die Eilanträge abgelehnt, die der Bund für Umwelt und Naturschutz sowie die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe und mehrere anerkannte Naturschutzverbände gegen die Allgemeinverfügung eingereicht hatten. Konkret richteten sie sich gegen die vom Regierungspräsidium am 30. Juni 2026 veröffentlichte Allgemeinverfügung.Die Behörde setzte damit übergeordnete Gesetze um, deren höchste Entscheidungsebene die europäische ist. Der Herabstufung des Schutzstatus entspricht die Aufnahme des Tiers in das Bundesjagdgesetz. Es verpflichtet die einzelnen Länder, den Bestand mit einem „revierübergreifenden Management“ zu regeln. Diese Aufgabe erfüllte das hessische Landwirtschaftsministerium, nachdem der Landtag zuvor ein neues Jagdgesetz beschlossen hatte. Der letzte Schritt war die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums.„Bestand wird langfristig ausgerottet“Sie war vorläufig außer Kraft gesetzt worden, nachdem die Kläger für die vorgesehene Entnahme von zwei Welpen aus dem Revier im Lahn-Dill-Kreis einen Hängebeschluss des Gerichts erwirkt hatten. Jetzt tritt die Allgemeinverfügung für das Jagdjahr 2026/2027 wieder in Kraft.Damit ist auch der Abschuss von vier juvenilen Wölfen im Lahn-Dill-Kreis während der Jagdzeit vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Oktober 2026 wieder freigegeben. Auf die Freigabe der vier Tiere werden zwei Totfunde angerechnet. So reduziert sich die Freigabe auf den Abschuss von zwei jungen Wölfen.Die beiden Naturschutzverbände hatten den Managementplan als „Bekämpfungsplan gegen den Wolf“ bezeichnet. Eine Jagdzeit auf Wölfe führe nicht zu weniger Nutztierrissen. Mit der generellen Abschussquote von 40 Prozent der Jungwölfe werde der Bestand langfristig ausgerottet. Die festgelegte Entnahme sei inakzeptabel. „Welpen reißen keine Schafe.“ Minister Ingmar Jung (CDU) wolle den „kaum vorhandenen Wolfsbestand“ weiter dezimieren. Dabei gehe vom Wolf in Hessen keine existenzielle Gefahr für die Schafhaltung aus.Das Ziel der Landesregierung sei es, die Entwicklung der Wolfspopulation aktiv und maßvoll zu steuern, hieß es dazu aus dem Landwirtschaftsministerium. Man halte ein aktives Bestandsmanagement der Wolfspopulation im Einklang mit den Anforderungen des Artenschutzes für erforderlich, um die Weidetierhaltung in Hessen zu schützen und die Akzeptanz des Wolfes in der Bevölkerung zu erhalten. Dieses Ziel verfolge man mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Vorgaben.