Es ist in unserem Land guter Brauch, dass den politischen Verantwortungsträgern eine Art Vorbildfunktion zukommt. Sie vertreten unser staatliches Herrschaftswesen, für das sie, aus ganz unterschiedlichen Motiven, von ihren Wählern Funktionen auf Zeit geliehen bekommen. Aus diesem ehrenden Grunde hat ein Politiker als öffentliche Person und Amtsträger eine besondere Vorbild- und Vertrauensfunktion. Von ihm wird erwartet, dass er Gesetze einhält, transparent handelt und mit der Wahrheit sorgfältig umgeht. Das gilt ganz besonders für hohe Ämter wie Ministerpräsident, Minister oder Bundeskanzler.
Daher besteht auch eine Pflicht zur Sorgfalt für das Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten, zumal wenn es sich um besondere akademische Auszeichnungen handelt. Der Abschluss einer Doktorarbeit ist so eine hohe akademische Weihe, die Ethos und Wahrhaftigkeit verlangt.
Plagiat ist ein schweres Vergehen
Ein etwaiges Plagiat bei einer Doktorarbeit bedeutet grundsätzlich, dass jemand Gedanken, Formulierungen, Daten oder Ergebnisse anderer übernimmt und dabei nicht ausreichend kenntlich macht, dass sie von jemand anderem stammen. Das ist gegen jeden Geist deutscher Universitäten und ganz gewiss gegen die Pflicht zum Anstand für jeden Politiker dieses Landes. Es handelt sich beim Plagiat um eine wissenschaftliche Täuschung, im strengen Sinne ist es sogar ein Betrug.













