Der Angeklagte hatte den Gerichtsvollzieher in Bexbach mit einem Jagdmesser erstochen, als der 58-Jährige eine Zwangsräumung vollstreckte. Die Tat im November 2025 sorgte bundesweit für Entsetzen.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte während des Prozesses eine schriftliche Einlassung verlesen lassen. Darin erklärte er, von dem Räumungstermin nichts gewusst zu haben. Aus Angst vor Obdachlosigkeit habe er nach einem Messer gegriffen und zugestochen. »Es war weder geplant noch wollte ich, dass es so eskaliert.« Er habe die Situation als Bedrohung empfunden und befürchtet, angesichts der niedrigen Temperaturen zu sterben.