Am Sonntag, den 20. September – in knapp sechs Wochen – wählt Berlin. Am heutigen Montag hat dazu der Briefwahlzeitraum begonnen, außerdem werden ab heute gestaffelt die Wahlunterlagen zugestellt. Wer wählen darf, welche Fristen zu beachten sind, und warum die Briefwahl immer wieder Ziel von Debatten ist.
Wer darf was wählen?
Bei der Wahl des Abgeordnetenhauses (AGH) ist wahlberechtigt, wer eine deutsche Staatsbürgerschaft hat, mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Berlin wohnhaft ist. Das sind rund 2,5 Millionen Menschen.
Am 20. September werden außerdem die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) gewählt. Bei dieser gleichzeitig stattfindenden Wahl sind unter den gleichen Bedingungen ebenfalls Staatsangehörige anderer EU-Staaten wahlberechtigt.
Wer also erst nach dem 20. Juni nach Berlin gezogen ist, ist im September nicht stimmberechtigt. Wer vor dem Wahltag aus Berlin wegzieht, wird automatisch aus dem Wählerverzeichnis gestrichen.












