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Quelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland

10. August 2026, 17:43 Uhr

Geschwächte, verletzte, scheinbar tote oder sich auffällig verhaltende Fledermäuse dürfen niemals ungeschützt angefasst und aufgenommen werden. (Symbolbild)

© Karl-Josef Hildenbrand/​dpa