„Drohnen erkennen zu können, reicht nicht. Entscheidend ist, dass im Ernstfall innerhalb kürzester Zeit klar ist, wer bewertet, wer entscheidet und wer handelt“, urteilt ZDS-Geschäftsführer Florian Keisinger. „Da geht es um Minuten, vielleicht sogar um Sekunden“, gibt er zu bedenken – und wirft in dem Kontext auch die Frage nach dem Gewaltmonopol des Staates und nach dessen Grenzen auf.Grenzen in weitläufigen und komplexen InfrastrukturenVor allem Maßnahmen, die unbeteiligte Dritte in erhebliche Gefahr bringen könnten, müssten dem Staat vorbehalten sein, räumt Keisinger ein, mahnt aber auch: „Der Staat wird auf absehbare Zeit nicht in der Lage sein, sämtliche kritischen Infrastrukturen vollumfänglich gegen Drohnen zu schützen.“ Gerade weitläufige und komplexe Infrastrukturen wie Seehäfen machten die personellen, technischen und operativen Grenzen deutlich. Daher müsse eine Eigenbefähigung der Betreiber kritischer Infrastrukturen geregelt und technisch wie finanziell ermöglicht werden.Das Ziel müsse eine gestufte Sicherheitsarchitektur sein, so der Vorschlag des ZDS-Chefs: „Betreiber erkennen Gefahren, stellen Informationen und können klar definierte niedrigschwellige Abwehrmaßnahmen selbst ergreifen. Staatliche Sicherheitsbehörden übernehmen dort, wo weiter gehende Eingriffe erforderlich sind.“Zehn-Punkte-Plan als Grundlage für eine politische DebatteAls Reaktion auf den Drohnenvorfall auf dem Leipziger Flughafen vorige Woche hat Keisinger einen Zehn-Punkte-Plan entwickelt und publik gemacht. Ihm geht es darum, eine politische Debatte darüber anzustoßen, wie die Drohnenabwehr in Deutschland im Detail geregelt und erprobt werden könnte – auch jenseits von Flughäfen.Aktuell fänden fliegende Drohnen besondere Beachtung, doch das greife zu kurz, betont der ZDS-Chef. Auch unbemannte Systeme auf dem Wasser und unter Wasser würden zunehmend zur Gefahr für maritime Seehäfen, Energieanlagen, Pipelines, Kabel, Kaianlagen und militärisch relevante Infrastruktur, warnt Keisinger. Ein zusätzlicher Aspekt ist in seinen Augen, dass Unterwasserdrohnen auch beim Drogenschmuggel eine große Rolle spielen.Alles auf engstem RaumNotwendig sei daher ein integriertes Schutzkonzept gegen unbemannte Systeme in der Luft, auf und unter Wasser. „Die deutschen Seehäfen sollten dafür zu einem Praxistest werden, denn kaum irgendwo zeigt sich die Herausforderung deutlicher.“ Alles, was wichtig sei für die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Waren und Energie sowie für die militärische Mobilität Deutschlands und seiner NATO-Partner, finde sich hier auf engstem Raum, sagt der ZDS-Chef. „LNG-Terminals, Energieanlagen, Containerterminals, Bahn- und Straßenverbindungen, Kommunikationsinfrastruktur und militärisch nutzbare Umschlagflächen liegen teilweise auf engem Raum nebeneinander.“Gleichzeitig träfen in den Häfen besonders viele Zuständigkeiten aufeinander: die von Bund, Ländern und Kommunen, von Polizei und Sicherheitsbehörden, von Bundeswehr, Hafenbehörden und privaten Betreibern. „Genau deshalb sind die Seehäfen ein Lackmustest für die Handlungsfähigkeit des Staates beim Schutz kritischer Infrastruktur“, sagte Keisinger, der aus Gesprächen mit Vertretern der verschiedensten Hafenstandorte den Eindruck bekommen hat, dass dieses Thema den Betroffenen auf den Nägeln brennt.Die deutschen Häfen sind in den vergangenen Jahren vielfach die Kulisse spektakulärer Drohnensichtungen gewesen, etwa als ein britischer Flugzeugträger vor zwei Jahren in Hamburg Station machte. Häfen wie Brunsbüttel (mit einem Schwerpunkt auf Chemie und Energie) oder Kiel (mit Marinewerften) wurden erkennbar von Drohnen systematisch ausspioniert. Insgesamt kam es zu Hunderten von Vorfällen.
Drohnenabwehr in Häfen: Hauptgeschäftsführer des Verbands stellt Zehn-Punkte-Plan vor
Große Seehäfen sind komplex – und viele Behörden sind zuständig. Was hier an Drohnenabwehr erprobt werde, könnte als Vorbild für die gesamte kritische Infrastruktur dienen, schlägt der Chef des Hafenverbands ZDS vor.











