"Auf jeden Fall muss das gut überlegt sein", sagt Max Czipf, Bevollmächtigter der IG Metall Esslingen. Wer nicht nahe an der Rente ist, dem rate er eher ab. Gewerkschaftsmitglieder können sich bei der IG Metall beraten lassen. "Wir haben schon kollektiv Betroffenen erklärt, was zu beachten ist, und wer noch individuelle Fragen hat, kann einen Extratermin mit unserem Rechtsschutz ausmachen", sagt Czipf. "Manche Kolleg:innen kommen und haben wegen der Abfindung ein ganz gutes Gefühl. Wenn wir ihnen vorrechnen, was übrigbleibt, sind sie deutlich schlechter drauf. Das ist wirklich bitter zu erleben." Schließlich werden Steuern auf die Abfindung fällig, und die ersten drei Monate bekommen sie in der Regel kein Arbeitslosengeld, weil sie ja "freiwillig" aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis aussteigen.

Dass Festo solche Aufhebungsverträge auch Schwerbehinderten, Alleinerziehenden und Betriebsräten vorlegt, findet Czipf unsäglich. Marcel Diaw, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats (KBR), verweist derweil auf die "doppelte Freiwilligkeit", die vereinbart sei. Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in müssen zustimmen, damit der Aufhebungsvertrag wirksam wird.

Wie es weitergeht, weiß auch der Betriebsrat nicht