38 Thesen stellt der Wahl-O-Mat zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Doch längst nicht über alles, was dort abgefragt wird, kann der nächste Landtag auch entscheiden. Die Masernimpfpflicht steht im Bundesrecht, über den Kohleausstieg entscheidet der Bund, bei russischem Gas inzwischen auch die EU.Andere Forderungen betreffen dagegen Dinge, die Sachsen-Anhalt längst begonnen hat oder tatsächlich selbst ändern könnte. Wer den Wahl-O-Mat ausfüllt, sollte deshalb an einigen Stellen etwas mehr wissen als die knappe These verrät.

Was Magdeburg nicht allein entscheiden kann

Das gilt etwa für die Forderung, die Masernimpfpflicht für den Besuch einer Kita beizubehalten. Sie steht im bundesweiten Infektionsschutzgesetz. Auch nach einem Regierungswechsel in Magdeburg würde sie deshalb zunächst weiter gelten. Eine Landesregierung könnte sich lediglich auf Bundesebene für eine Änderung einsetzen.

Ähnlich sieht es beim Kohleausstieg aus. Das Ende der Kohleverstromung spätestens 2038 ist bundesgesetzlich geregelt. Sachsen-Anhalt könnte sich für eine Rücknahme einsetzen, das Gesetz aber nicht selbst ändern. Bei russischen Gasimporten kommt inzwischen zusätzlich die EU ins Spiel. Seit 2026 ist der schrittweise Ausstieg aus russischem Gas europarechtlich geregelt.