PfadnavigationHomePolitikDeutschland58-Jährige aus GhanaSie lebte 24 Jahre auf Borkum, arbeitete, pflegte ihren Partner – dann wurde sie abgeschobenStand: 16:54 UhrLesedauer: 4 MinutenQuelle: Julian Stratenschulte/dpaEine Frau aus Ghana wurde nach rund 24 Jahren auf Borkum abgeschoben – obwohl sie ein eigenes Einkommen hatte und ihren Partner pflegte. Ihr Umfeld ist entsetzt, der Landkreis verweist auf die Rechtslage.Nancy Mensah kam gerade von der Arbeit, da holte die Polizei sie ab. Die 58-Jährige lebte seit rund 24 Jahren auf Borkum. Plötzlich sollte sie gehen. „Ich hatte nur eine halbe Stunde Zeit fürs Packen“, sagte sie später der „Borkumer Zeitung“. Dann wurde sie von den Polizisten aufs Festland gebracht. Am nächsten Tag saß sie in einem Flugzeug nach Ghana, ihrem Herkunftsland. Das war am 14. Juli.Mensah war, so beschreibt es die Lokalzeitung „Borkum-Aktuell“, sozial und beruflich im Ort integriert. Sie arbeitete seit mehreren Jahren in der Reinigung und Hauswirtschaft einer Reha-Klinik und war seit über 25 Jahren mit ihrem Partner Heiko Becker zusammen. Dieser ist den Berichten zufolge gesundheitlich eingeschränkt und bedarf der Unterstützung Mensahs. Sie kümmerte sich um Mahlzeiten, Einkäufe und Teile des Haushalts, schreibt „Borkum-Aktuell“.Trotz ihrer langen Zeit in Deutschland hatte Mensah nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Diese muss regelmäßig verlängert werden. Im Februar 2026 lehnte die Ausländerbehörde des Landkreises Leer dies ab. Die rechtlichen Voraussetzungen seien nicht mehr erfüllt. Das hieß: Mensah musste das Land binnen 30 Tagen verlassen. Als dies nicht geschah, wurde die Abschiebung vorbereitet.Lesen Sie auchMensah hatte noch versucht, die Abschiebung per Eilantrag beim Verwaltungsgericht Oldenburg außer Vollzug zu setzen. Ohne Erfolg. Wie das Gericht WELT gegenüber mitteilte, seien die Voraussetzungen für ein rechtliches Ausreisehindernis nicht erfüllt gewesen. Dazu gehört laut Gericht etwa eine „derart tiefgreifende Integration“, dass die Person als „faktischer Inländer“ anzusehen wäre. Selbst „sprachliche und wirtschaftliche Integration“ reichte nicht ausDabei habe man ausdrücklich auch die Partnerschaft berücksichtigt. Diese war jedoch keine Ehe und unterliege daher nicht dem entsprechenden rechtlichen Schutz. Auch die „sprachliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Integration“ der Antragstellerin habe man in Erwägung gezogen. Lesen Sie auchAll das habe jedoch nicht ausgereicht, sodass die Kammer den Eilantrag abgelehnt hat. Die summarische Prüfung durch die Richter widerspricht somit anscheinend den Schilderungen des Umfelds von Mensah, wonach sie „gut integriert“ gewesen sei, wie „Borkum-Aktuell“ schreibt.Lesen Sie auchWarum genau die zuständige Ausländerbehörde nach 24 Jahren zu der Auffassung kam, dass Nancy Mensah nicht mehr die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllte, ist unklar. Gegenüber „Borkum-aktuell“ erklärte ein Sprecher, die Behörde habe familiäre Bindungen, gesundheitliche Aspekte sowie soziale, sprachliche und wirtschaftliche Integration geprüft. Eine Anfrage von WELT konnte am Freitagnachmittag nicht kurzfristig beantwortet werden.Auf der Insel stößt der Vorgang auf Unverständnis, löste teils gar Entsetzen aus. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen schreibt in einer Stellungnahme: „Selbst wenn sie (die Abschiebung, d. Red.) rechtlich zulässig gewesen sein mag, war sie nicht alternativlos: Der Landkreis Leer hätte seine Handlungsspielräume nutzen müssen, um Nancy Mensah eine Bleibeperspektive zu eröffnen, statt sie abzuschieben.“Auch die Borkumer SPD äußerte Zweifel, ob das Aufenthaltsrecht individuellen Lebensumständen ausreichend Rechnung trage: „Unabhängig von der rechtlichen Bewertung müssen wir uns eine grundsätzliche Frage stellen: Warum werden gut integrierte Menschen, die seit vielen Jahren hier leben, arbeiten, Steuern und Sozialabgaben zahlen und Teil unserer Gemeinschaft sind, abgeschoben?“, schrieb der Ortsverein auf Facebook. Die frühere Grünen-Landtagsabgeordnete Meta Janssen-Kucz bezeichnete die Abschiebung gegenüber der „Nordwest-Zeitung“ als „fatales Zeichen“. Die Politik schaue „zu stark auf Abschiebezahlen und zu wenig auf die Lebensgeschichte der Betroffenen“.Mensahs Arbeitgeberin, die Leiterin der Reha-Klinik, erklärte gegenüber „Borkum-Aktuell“, sie habe erst aus den Medien erfahren, warum ihre langjährige Mitarbeiterin nicht mehr zur Arbeit erschienen war. Es sei bedauerlich, dass eine sozial integrierte und fest beschäftigte Mitarbeiterin von einem auf den anderen Tag aus ihrem Umfeld herausgenommen werde.Lesen Sie auchDer Landkreis Leer erklärte gegenüber der „Nordwest-Zeitung“, ein langer Aufenthalt in Deutschland begründe nicht automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis müssten die Voraussetzungen des Aufenthaltsgesetzes erfüllt sein; im Fall von Nancy Mensah seien diese nicht mehr gegeben gewesen.Nancy Mensah selbst schilderte ihre Situation der „Borkumer Zeitung“ gegenüber als psychisch sehr belastend: „Ich kann nicht schlafen, nicht essen.“ Sie und ihr Partner seien von der Abschiebung traumatisiert.Nach der Ankunft in Ghana habe sie zunächst nicht gewusst, wohin sie gehen solle. Inzwischen lebt sie nach eigenen Angaben bei ihrer Schwester in der Nähe von Kumasi. In Bezug auf Borkum sagte sie: „Mein ganzes Leben ist dort.“ Insbesondere um ihren Partner sei sie besorgt. Mensahs Anwalt Stefan Loványi setzt laut „Nordwest-Zeitung“ nun auf eine Eheschließung des Paares in Ghana. Anschließend könnte ein Verfahren zur Familienzusammenführung eingeleitet werden. Der Landkreis hat bestätigt, dass bei einer rechtsgültigen Ehe grundsätzlich ein Antrag auf Verkürzung des bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots möglich wäre. Auf eine Anfrage von WELT reagierte Loványi bislang nicht.