Als die Mutter im vergangenen Sommer auf dem Handy ihrer 14 Jahre alten Tochter ein Video entdeckt, ist sie schockiert. Die Aufnahme zeigt ihre Tochter, die von einem Jungen festgehalten wird. Gefilmt wurde das Mädchen von hinten. Ihre Tochter streitet erst ab, dass sie in dem Video zu sehen ist, und gesteht der Mutter erst Tage später, dass sie von drei Jungen vergewaltigt worden sei. In einem Jugendzentrum im niedersächsischen Gnarrenburg in der Nähe von Stade. So erzählte es die Mutter der Bild-Zeitung. Die Jungen hätten die Tür abgeschlossen und einen Billardtisch davor geschoben. Die Aufnahme der Tat sei verbreitet worden, sagt die Tochter. „Überall geht dieses Video rum.“ Sie sei schon im Freibad darauf angesprochen worden.Mutter und Tochter gehen zur Polizei, bringen die Tat zur Anzeige. Auf mehreren Seiten schildert das Mädchen schriftlich, was an dem Tag in dem Jugendzentrum geschehen sei. Die Beamten übergeben irgendwann ihre Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft in Stade. Doch jetzt, etwa ein Jahr nach dem mutmaßlichen Übergriff, folgte für Mutter und Tochter die ernüchternde Wende: Die Behörde hat das Verfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung eingestellt.Den beschuldigten drei minderjährigen Jungen könne keine strafbare Handlung mit der für die Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, teilte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur mit. Aus den Beweismitteln gingen keine belastbaren Hinweise dafür hervor, dass das Mädchen seinen entgegenstehenden Willen geäußert hat oder dieser für die Beschuldigten erkennbar gewesen sei. Außerdem hätten nach den objektiven Umständen weder eine Bedrohungslage noch eine Zwangslage vorgelegen, weswegen auch die Straftat des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nicht verwirklicht worden sei, so die Sprecherin.Eine solche „Schockstarre“ kann bei einer extremen Bedrohung auftretenHätte das Mädchen geweint oder sich irgendwie körperlich gewehrt, hätte die Lage also anders ausgesehen. Der Bild erzählte die Schülerin, sie habe in der Situation innerlich zugemacht und einfach nur Angst gehabt. Solch eine Reaktion ist nicht ungewöhnlich. Wissenschaftler sprechen dabei von einer tonischen Immobilität oder einer „Freeze“-Reaktion, einer Schockstarre. Dabei reagiert das Nervensystem reflexartig auf eine extreme Bedrohungslage – wie etwas bei sexualisierter Gewalt. Die Betroffenen können sich dann etwa nicht bewegen oder sprechen, sie erstarren. Diese Reaktion ist keine bewusste Entscheidung, und schon gar nicht bedeutet sie eine Zustimmung zu irgendetwas. Genau dieser Umstand ist es, weshalb etwa der Deutsche Juristinnenbund ein Problem in der Erfordernis eines „erkennbar entgegenstehenden Willens“ sieht. Diese ist in Paragraf 177 des Strafgesetzbuches verankert.Auch die Politik hat den Reformbedarf im Sexualstrafrecht erkannt, um die sexuelle Selbstbestimmung wirksamer schützen zu können. So liegt im Bundestag bereits ein Gesetzentwurf von den Grünen vor, der das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ statt „Nein heißt Nein“ dem Sexualstrafrecht zugrunde legt und es damit verschärfen will. Für die Opfer würde das einen Perspektivwechsel bedeuten. Es würde nicht mehr kritisch geschaut werden, inwiefern das Opfer nun seinen Gegenwillen ausgedrückt hat, sondern ob es eine freiwillige Zustimmung gegeben hat. Das wäre viel einfacher, als es aktuell der Fall ist. Momentan wird in Verfahren etwa darüber diskutiert, ob ein zuckender Arm als Abwehr zu deuten oder eben ob eine Schockstarre als Zustimmung zu interpretieren sei. Ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht gilt bereits in mehreren europäischen Ländern wie Schweden, Island, Griechenland, Dänemark und Spanien.Die Mutter des Mädchens hatte im Frühjahr, als sie den Fall ihrer Tochter öffentlich machte, verschiedenen Medien gesagt, dass sie in der Gemeinde keine Hilfe bekommen habe. Das Jugendzentrum in Gnarrenburg, das von der evangelischen Kirche und der Gemeinde betrieben wird, hatte daraufhin in einer Stellungnahme deutlich gemacht, dass sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe die vorgesehenen Meldeketten ausgelöst worden seien.Mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren wegen Vergewaltigung einzustellen, will sich die Familie nicht zufriedengeben. Die Anwältin des Mädchens hat jetzt Beschwerde eingelegt. Darüber muss die Generalstaatsanwaltschaft in Celle entscheiden. Noch heute, ein Jahr nach der Tat, sei ihre Tochter von den Geschehnissen traumatisiert, hatte die Mutter einem Bericht der Bremervörder Zeitung zufolge gesagt. Das Verfahren wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften, das wegen des mutmaßlich von einem der Tatverdächtigen erstellten Videos eingeleitet worden ist, wurde an die Staatsanwaltschaft Hannover abgegeben.
Staatsanwaltschaft Stade stellt Verfahren wegen Gruppenvergewaltigung ein
Drei minderjährige Jungen sollen eine 14-Jährige vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein: Das Mädchen habe sich nicht ausreichend gewehrt.






