Die Argumentation für eine vermögensverwaltende GmbH (oder UG) ist auf den ersten Blick einfach: Die Steuern werden gesenkt, wenn der Körperschaftsteuersatz in der GmbH unter dem Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen liegt. Das kann beträchtlich sein, weil der Körperschaftsteuersatz 15 Prozent beträgt, während der Höchststeuersatz bei 42 Prozent liegt, der Reichensteuersatz sogar bei 45 Prozent, jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag und bald noch höher. Jetzt aber vorschnell zu einem Entschluss zu kommen, ist gefährlich, weil das nur ein theoretisches Ergebnis ist.