Mainz (dpa/lrs) - Kürzere Schulstunden oder hitzefrei, zusätzliche Trinkpausen, Unterricht in schattigen Außenbereichen: Viele Schulen in Rheinland-Pfalz haben bei der Hitzewelle im Juni reagiert, um Schüler zu schützen. Aus Sicht des Landeselternbeirats reichen die bisherigen Maßnahmen aber nicht aus.„Kurzfristig brauchen Schulen eine verbindliche landesweite Hitzeschutzrichtlinie“, sagte der Landeselternsprecher Denis Scholz der Deutschen Presse-Agentur. Diese sollte klare Handlungsempfehlungen enthalten, beispielsweise abgestufte Maßnahmen abhängig von der tatsächlichen Temperatur im Schulgebäude. „Schulleitungen benötigen Rechtssicherheit und dürfen mit dieser Entscheidung nicht allein gelassen werden.“„Aus vielen Rückmeldungen von Eltern, Schulleitungen und Mitgliedern des Landeselternbeirats wissen wir, dass die Situation an vielen Schulen sehr belastend war und ist“, sagte Scholz. Vor allem ältere Schulgebäude ohne ausreichende Verschattung oder baulichen Hitzeschutz heizten sich stark auf.Der Elternbeirat findet die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend. (Symbolbild) Jan Woitas/dpaHinzu komme, dass hohe Temperaturen für Kinder und Jugendliche mit bestimmten Vorerkrankungen ein ernstes gesundheitliches Risiko darstellen könnten. „Gleichzeitig berichten uns Schulleitungen von einer großen Unsicherheit bei der Frage, welche Maßnahmen sie eigenständig ergreifen dürfen. Viele wünschen sich hierfür klare und landesweit einheitliche Vorgaben.“„Hitzeschutz darf nicht länger Einzelfallentscheidung sein“Langfristig müsse Hitzeschutz bereits bei der Planung neuer Schulgebäude verpflichtend berücksichtigt werden, forderte der Landeselternsprecher. Neubauten sollten so errichtet werden, dass sie dauerhaft vor sommerlicher Überhitzung schützen und bei Bedarf klimatisierbar sind. Gleichzeitig müssten bestehende Schulgebäude schrittweise durch Verschattung, außen liegenden Sonnenschutz, Lüftungskonzepte und teils technische Kühlsysteme aufgebessert werden. Dafür brauche es Förderprogramme und Investitionen des Landes und der Schulträger.„Hitzeschutz darf angesichts zunehmender Hitzeperioden nicht länger eine Einzelfallentscheidung sein“, sagte Scholz. „Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte haben Anspruch auf Lern- und Arbeitsbedingungen, die ihre Gesundheit schützen und erfolgreiches Lernen ermöglichen.“© dpa-infocom, dpa:260805-930-485651/1