Ein Feuerwehrmann und zwei Teenager legen Brand um Brand: Nun kommt der Jüngste aus dem Trio vor GerichtGerichtsunterlagen zur Brandserie in einer Zürcher Landgemeinde zeigen, wie die Brandstifter mit jeder Tat skrupelloser wurden.05.08.2026, 05.00 Uhr5 LeseminutenEin Bauernhaus in der Zürcher Gemeinde Bonstetten brennt Ende Mai 2024 bis auf die Grundmauern nieder.Kantonspolizei ZürichEs war eine Brandserie, die während zweier Monate eine ganze Gegend in Atem hielt. Im Frühling 2024 kam es im Bezirk Affoltern zu rund einem Dutzend kleinerer und grösserer Brände.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Ende Mai 2024 konnte die Polizei drei tatverdächtige Schweizer festnehmen. Die jungen Männer zwischen 17 und 19 Jahren stammen aus der Umgebung. Und es stellte sich heraus: Einer der mutmasslichen Brandstifter war Mitglied der lokalen Feuerwehr.Nun werden weitere Details zu den Taten bekannt. Denn der Jüngste aus dem Trio muss sich kommende Woche vor dem Jugendgericht Affoltern verantworten.Die Jugendstaatsanwaltschaft stuft den damals 17-Jährigen als Mittäter ein und wirft ihm mehrfache Brandstiftung, mehrfache versuchte Brandstiftung sowie Diebstahl und Hausfriedensbruch vor. Die Öffentlichkeit – darunter auch die Medien – ist vollständig vom Prozess ausgeschlossen. Doch die Gerichtsunterlagen erlauben nun erstmals einen Einblick in das Vorgehen der Täter.Es beginnt mit einer HolzbeigeDie Anklageschrift der Jugendstaatsanwaltschaft beschreibt, wie der Jugendliche beim Entzünden mehrerer Brände in Bonstetten mitgeholfen hat. Seine Serie startet er an einem Sonntagabend Ende März 2024. Kurz vor Mitternacht steckt er zusammen mit dem jungen Feuerwehrmann eine Holzbeige in Brand. Sie legen Anzündhilfen zwischen die Holzscheite und machen sich anschliessend davon.Laut Jugendstaatsanwaltschaft wiederholen die beiden ihr Vorgehen Tage später zwei weitere Male, stets um Mitternacht und stets bei Holzbeigen in Waldnähe. Jedes Mal legen sie Anzündhilfen zwischen gestapeltes Holz. In allen Fällen kann die Feuerwehr verhindern, dass das Feuer auf den Wald überspringt. Ob der junge Feuerwehrmann im Anschluss beim Löschen dabei ist, ist aus den Gerichtsakten nicht ersichtlich.Rund einen Monat nach dem ersten Brand intensivieren der Jugendliche und der junge Feuerwehrmann ihr Vorgehen um eine Stufe. Diesmal haben sie es auf Schrebergärten in Bonstetten abgesehen. Um 23 Uhr schleichen sie in eine Schrebergartenkolonie. In einem Unterstand deponieren sie brennbares Material, das der Jugendliche anzündet. Abermals machen sie sich davon.Der Brand gerät ausser Kontrolle und greift auf ein benachbartes Gartenhaus über. Jemand alarmiert die Feuerwehr, die das Abbrennen des Unterstandes aber nicht mehr verhindern kann.Wenige Tage später hat das Duo ein neues Ziel ausgemacht. Abermals drehen sie an der Eskalationsspirale. Diesmal brechen sie in eine Scheune ein und setzen sie mit unbekannten Hilfsmitteln in Brand. Kurz nach Mitternacht verlassen sie den Tatort. Das Gebäude steht da bereits in Vollbrand, und das Feuer greift auf einen Schrebergarten über. Diesmal ist der Sachschaden beträchtlich, denn in der Scheune lagert Material im Wert von 150 000 Franken.Anfang Mai gehen der Jugendliche und der Feuerwehrmann ein weiteres Mal auf Tour. Mit zwei anderen jungen Männern stehlen sie in Bubikon ein E-Trottinett und zünden es mit Benzin an. Auch diesmal verlassen sie den Tatort sofort. Das Feuer greift aber nicht auf andere Objekte über.Im Sommer 2024 gab es eine weitere BrandserieBrandstiftungen kommen häufig vor. In den letzten fünf Jahren gab es allein im Kanton Zürich laut Kriminalstatistik jährlich zwischen 62 und 92 Brandstiftungen. 2025 wurden 71 Fälle verzeichnet. Doch dass gleich eine ganze Serie von Feuern gelegt wird, hat Seltenheitswert.Trotzdem ist Bonstetten nicht die einzige Zürcher Landgemeinde, die in dem Jahr eine Brandserie erlebte. Auch in Elgg brennen zwischen März und Juli 2024 leerstehende Gebäude und Scheunen. Am Ende verhaftet die Polizei eine 45-jährige IV-Bezügerin, die acht Brände gelegt hat. Vor Gericht wird die Schweizerin sagen, eine innere Stimme habe sie zu den Taten aufgefordert. Sie wird zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren und einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt.Derweil geht im Bezirk Affoltern die Brandserie im Mai 2024 weiter; wie durch ein Wunder wird bei all den Bränden niemand verletzt. Allerdings verursachen sie beträchtlichen Sachschaden – allein beim Vollbrand einer Scheune beläuft sich der Schaden auf 1,4 Millionen Franken.Ende Mai stehen schliesslich ein leerstehendes Bauernhaus und eine angrenzende Scheune in Flammen. Kurz vor Mitternacht melden Nachbarn den Brand den Einsatzkräften. Die Feuerwehr kann zwar das Übergreifen auf benachbarte Gebäude verhindern, das Bauernhaus hingegen brennt komplett nieder. Am nächsten Tag nimmt die Polizei die drei Schweizer fest.Im März 2026 hat die Staatsanwaltschaft gegen die Männer Anklage erhoben und beantragt unbedingte Freiheitsstrafen und Geldstrafen. In einem Fall soll das Gericht eine Massnahme für junge Erwachsene aussprechen.Beim Prozess vor dem Bezirksgericht Affoltern dürfte besonders interessieren, welche Rolle der Feuerwehrmann spielte. Er war 2023 in die Feuerwehr Unteramt eingetreten. Im Jahr darauf begann die Brandserie.Worst-Case-Szenario für die FeuerwehrLaut Tele Züri posierte er in den sozialen Netzwerken im Schutzanzug und mit Helm und postete Fotos von Bränden, die er mutmasslich selbst gelegt hatte. Dazu schrieb er: Während die Bevölkerung geschlafen habe, seien er und seine Kollegen der Feuerwehr auf den Beinen gewesen, um sie zu beschützen.Für Mathias Baumann, Kommandant bei der Feuerwehr Unteramt, ist es ein Worst-Case-Szenario, wie er 2024 der NZZ sagte. «Es wühlt natürlich auf, dass einer aus dem Dunstkreis unserer Feuerwehr an den Taten beteiligt gewesen sein soll.»Der Feuerwehrkommandant sagte damals, man begleite neue Mitglieder immer eng und lege viel Wert auf ihre Ausbildung und Integrität. «Zu uns kommen Leute aus verschiedensten Gesellschaftsschichten, wir schauen uns ihren Hintergrund an, ihre Teamfähigkeit und ihre Fitness.» Und trotzdem sei es nun passiert. Auffällig benommen habe sich der junge Mann bei den Einsätzen jedenfalls nie. «Ganz ehrlich, viel mehr können wir gar nicht machen.»Wie ticken Brandstifter?Auch bei der letzten grossen Zürcher Brandserie in den Jahren 2011 und 2012 war es ein junger Feuerwehrmann, der dreissig unbewohnte Objekte in Brand steckte: ein Jagdhaus, eine Reithalle, einen Stall, ein Vereinslokal oder eine Tankstelle. Schon damals traf es die Gemeinde Elgg.Der junge Mann gab seinerzeit an, er habe die Feuer gelegt, um Druck und Stress abzubauen. Er habe beim Antritt einer neuen Stelle unter einer bedrückenden Überforderung gelitten.Wie kommt es, dass immer wieder Feuerwehrmänner hinter den Bränden stecken?Jérôme Endrass, Forensikprofessor und stellvertretender Leiter des Amts für Justizvollzug im Kanton Zürich, unterscheidet vier grobe Kategorien von Brandstiftern, die sich jedoch überlappen können, wie er 2024 der NZZ erklärte.Die erste Gruppe legt Feuer aus finanziellen Motiven, etwa um Versicherungsgeld zu kassieren. Bei einer zweiten Gruppe steht die Tat mit einer schweren psychischen Störung in Verbindung.Im Fall von Brandserien sind für die Taten meist zwei andere Faktoren ausschlaggebend. Entweder legen Täter Feuer, weil sie von Bränden und ihren Auswirkungen fasziniert sind. Vom Ausnahmezustand in einem Dorf beispielsweise oder von der Berichterstattung der Medien. Oder die Täter haben einen Geltungsdrang: Sie wollen einen Brand als Erste melden und dann Anerkennung erhalten.Generell stammen Brandstifter laut Jérôme Endrass eher aus dysfunktionalen Familien und sind sozial auffälliger als Täter anderer Deliktkategorien.Mehr Einblicke in die Beweggründe der Täter dürfte der Prozess vor dem Bezirksgericht Affoltern liefern. Laut Verhandlungsplan müssen sich die beiden erwachsenen Beschuldigten des Trios dort im Oktober verantworten. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.Passend zum Artikel