Das Bundeskartellamt macht bei der Prüfung der von Raffinerien verlangten Spritpreise Fortschritte: „Unsere Ermittlungen kommen planmäßig voran: Die ersten Antworten auf unsere Auskunftsbeschlüsse sind bereits eingegangen“, sagt Präsident Andreas Mundt.
Im Rechtsstreit um die Daten zweier Unternehmen, die sich gegen die Auskunftsbeschlüsse wehren, gibt es eine komplizierte Rechtslage: Das OLG Düsseldorf hatte zunächst abgelehnt, die Auskunftspflicht auszusetzen, äußerte jedoch im Mai 2026 Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auskunftsbeschlüsse und stoppte deren Vollzug teilweise (Az. VI-Kart 7/25 [V] und VI-Kart 8/25 [V]).
„Wir haben Verfahren gegen sämtliche Raffineriebetreiber in Deutschland eingeleitet“, betont Mundt. „Ziel ist die Überprüfung, welche Kosten den Unternehmen tatsächlich entstanden sind, wie diese den verschiedenen Geschäftsbereichen zuzuordnen sind und ob die verlangten Preise hierdurch gerechtfertigt werden können.“
Die Raffineriepreise gelten als wichtiger Faktor für die Schwankungen der Spritpreise. Schnelle Erfolge stellt das Kartellamt allerdings nicht in Aussicht: Das Kartellrecht sei „kein Instrument staatlicher Preisregulierung und kann Kraftstoffpreise nicht unmittelbar senken“, heißt es von dort. „Aufgabe des Bundeskartellamtes ist es vielmehr, Wettbewerbsverstöße und missbräuchlich überhöhte Preise konsequent zu verfolgen. Dies setzt komplexe wirtschaftliche und rechtliche Prüfungen voraus, die gerichtsfest sein müssen und sich daher nicht innerhalb kurzer Zeit abschließen lassen.“









