Das Amtsgericht Landsberg am Lech hat einen früheren Bürgermeister, der seine Sekretärin mit einer Videokamera bespitzelt hatte, zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt. Es verurteilte den 36-Jährigen zu 90 Tagessätzen zu je 80 Euro. Damit gilt er nicht als vorbestraft – die Grenze liegt genau bei 90 Tagessätzen.Amtsgerichtsdirektor Alexander Kessler sprach im Urteil von einem »unglaublichen Vorgang«. Er machte klar, dass dieses Strafmaß nur durch den kurz zuvor noch abgeschlossenen Täter-Opfer-Ausgleich möglich geworden sei. Sonst hätte der ehemalige Kommunalpolitiker deutlich mehr Tagessätze zu erwarten gehabt. Der Angeklagte hat sich verpflichtet, an seine frühere Mitarbeiterin 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.Der Ex-Bürgermeister hatte wegen der Tat einen Strafbefehl erhalten. Dagegen hatte sein Rechtsanwalt Einspruch eingelegt, diesen später aber nur auf die Rechtsfolgen, also die Strafhöhe, beschränkt. Damit wurde die Tat als solche eingeräumt, und der Schuldspruch wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes wurde rechtskräftig.
In der öffentlichen Verhandlung ging es daher nur noch um die Höhe der Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte wollen nun prüfen, ob sie das Urteil akzeptieren oder Rechtsmittel einlegen.In dem Verfahren hatte der Ex-Bürgermeister erklärt, dass seine Mitarbeiterin einen politischen Konkurrenten unterstützt habe. Deswegen sei von Anfang an kein Vertrauen da gewesen. Er habe den Eindruck gehabt, dass sein Vorzimmer »Treffpunkt der Opposition« gewesen sei. Deswegen habe er die Kamera angebracht. »Das war falsch«, sagte er.







