Zwei kleine Worte führen für Chris Brow zu großer Unsicherheit. Seit 19 Jahren ist Brow selbstständig, moderiert bei Messen und Galas, arbeitet für Filmaufnahmen und als Sänger – mit Dutzenden unterschiedlichen Auftraggebern im Jahr. Doch als er für einen konkreten Auftrag seinen Status als Solo-Selbstständiger prüfen lässt, kommt die Rentenversicherung für diesen zum Ergebnis: „abhängige Beschäftigung“.Die Krux an der Sache: Für Dreharbeiten muss Brow zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort sein – das wird ihm in dem Fall allerdings als „weisungsgebunden“ ausgelegt. Und wer Weisungen eines Auftraggebers Folge leisten, an vom Auftraggeber bestimmten Orten arbeiten muss, kann als scheinselbstständig gelten. Brow hat dagegen Widerspruch eingelegt.„Ich bin selbstständig“, sagt er, das Verfahren sei absurd, es koste ihn Zeit und Geld. „Ich spiele nach den Regeln“, betont Brow, er könne seine vielen Auftraggeber ebenso nachweisen wie, dass er fürs Alter vorsorgt. „Das fühlt sich nicht nach Schutz an“, sagt er. „Es fühlt sich an, als gehe es darum, die Kassen zu füllen.“ Brow meint die Rentenkasse und die anderen Sozialversicherungen, an die Angestellte anders als Selbstständige Beiträge zahlen. Sein Verfahren läuft – seit November 2025.Freiberuflich arbeiten So viel verdienen Selbstständige in Deutschland Etwas mehr Geld, Hilfe durch KI, aber eine ungewisse Zukunft: Sieben Grafiken zeigen, was Freelancern zu schaffen macht. von Jannik DetersChris Brow ist mit seinen Erfahrungen nicht allein. Selbstständige, ihre Verbände und Auftraggeber beklagen die rechtliche Unsicherheit, die in Deutschland herrscht: dass es keine Positivkriterien gibt, die, wenn man sie erfüllt, eindeutig eine Selbstständigkeit belegen.Stattdessen sorgen die Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung nach Kritik der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände „für eine extreme Bürokratisierung“ und verhindern „zunehmend komplett die Beauftragung von Selbstständigen“.Wie komplex das Thema ist, zeigt folgende Aussage des Bundessozialgerichts (BSG), das regelmäßig als letzte Instanz darüber urteilt, ob in konkreten Fällen Selbstständigkeit vorliegt oder nicht: „Bei der Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit kommt es nach gegenwärtiger Rechtslage weder darauf an, ob der Betroffene objektiv sozial schutzbedürftig ist oder sich subjektiv für schutzbedürftig oder nichtschutzbedürftig hält“, teilt BSG-Richter Jürgen Beck mit.Noch komme es darauf an, „ob sich der Betroffene nach seinem persönlichen Lebens- und Erwerbsmodell als Selbstständiger betrachtet. Es sind die konkreten Umstände der jeweiligen Tätigkeit zu prüfen und im Rahmen einer Gesamtabwägung zu würdigen.“Alles klar?Zoff um Aktivrente „Selbständige auszuschließen, ist eine krasse Ungleichbehandlung“ Anfang 2026 soll die Aktivrente starten – profitieren sollen aber nur Angestellte. Ein Selbständigenverband erwägt, gegen das Gesetz zu klagen. von Sophie CrocollDass das in der Praxis zu Problemen führt, ist auch der Bundesregierung klar. „Wir werden durch eine wirksame Reform des Statusfeststellungsverfahrens die Rechtssicherheit für Selbstständige und ihre Auftraggeber schaffen“, haben sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vorgenommen.Im Frühjahr wurde ein erster Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium bekannt. Und sorgte prompt für neue Kritik. Denn zwar sah der Entwurf einen zusätzlichen sozialversicherungsrechtlichen Status, eine sogenannte neue Selbstständigkeit samt der lange geforderten Positivkriterien vor – allerdings im Gegenzug dafür, dass die Selbstständigen für den Auftrag eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung akzeptieren.Von „Ablasshandel“ spricht daher die Sozialrechtsanwältin Kathi-Gesa Klafke. „Würde der Entwurf so umgesetzt, bekämen Selbstständige und Auftraggeber aber wieder nur einen Schleudersitz unbestimmter Rechtsbegriffe und keinerlei Rechtssicherheit“, kritisiert sie. Denn es fehle die Möglichkeit, vorher klären zu lassen, ob jemand dann sicher selbstständig ist.Nicht alle wollen sich gerne anstellen lassenAus Klafkes Sicht beurteilt die Rentenversicherung bei der Selbstständigkeit heute einseitig – nämlich in Statusfeststellungsverfahren, wie bei Brow, und Betriebsprüfungen immer häufiger auf abhängige Beschäftigung. Auch der zuständige 12. Senat des Bundessozialgerichts, dem Richter Beck angehört, sei streng geworden, sagt sie.Die Bundesregierung, die Rentenversicherung und das Gericht könnten sich offenbar nicht vorstellen, dass Betriebe in bestimmten Sektoren gar nicht genug qualifiziertes Personal fänden, das bereit sei, sich anstellen zu lassen, sagt Klafke. Sie nennt Rettungsdienste als Beispiel, aber auch Busfahrer, die Künstler auf Touren begleiten. Fitnesstrainer. Ärztinnen und Pfleger. Pilotinnen. Ihr Eindruck: Es gehe vor allem darum, die leeren Kassen der Rentenversicherung und der anderen Sozialversicherungen zu füllen.