Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) hat gegen die Stuttgarter Beauty- und Lifestyle-Influencerin Hanadi Diab wegen nicht gekennzeichneter Werbung eine Geldbuße von insgesamt 36.000 Euro verhängt. Zusammen mit den Verfahrensgebühren und Auslagen beläuft sich die von der Social-Media-Größe zu zahlende Summe auf 37.803,50 Euro. Der Bußgeldbescheid ist rechts- und bestandskräftig. Diab hat daraufhin ein Insolvenzverfahren beantragt.

Die Betroffene erreicht auf ihrem Instagram-Kanal mit Inhalten zu Make-up, Mode und Lifestyle mehr als 760.000 Follower. Mit der Geldbuße setzt die LFK einen Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) um, die für bundesweite Aufsichtsangelegenheiten der Medienanstalten zuständig ist. Das entsprechende Verfahren sei bereits am 3. Juli eröffnet worden, teilte das Amtsgericht Stuttgart mit.

Gegenstand des Verfahrens waren mehrere entgeltliche Kooperationen, die Diab zwischen Mai und Juli 2025 in Instagram-Storys präsentierte. Für die Bewerbung der Produkte und Unternehmen erhielt die Internet-Persönlichkeit laut der LFK Geldzahlungen sowie Sachleistungen von erheblichem wirtschaftlichem Wert. Ein Teil habe keinerlei Werbekennzeichnung enthalten. In anderen Fällen sei eine solche zwar vorhanden, aufgrund der visuellen Gestaltung aber kaum wahrnehmbar gewesen. Für Nutzer sei der kommerzielle Charakter der Beiträge so nicht auf den ersten Blick und zweifelsfrei erkennbar gewesen.